Februar 25th, 2010
Der Radverkehrspolitiker mit holsteinischen Wurzeln Jens Müller stieß in Ettlingen bei Karlsruhe auf einen Kreisverkehr, um den ein Radweg herumgeführt ist und eine Benutzungspflicht angeordnet war. Wie er die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht erfolgreich anfocht, beschreibt er in einem Artikel für das Magazin umwelt + verkehr Karlsruhe.
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Februar 23rd, 2010
Der nächste vom ADFC veranstaltete Radler-Stammtisch findet wieder am zweiten Montag des Monats, dem 8. März um 20 Uhr in der Alten Markthalle am Altstädter Markt, Rendsburg. Die Veranstaltung steht wie immer auch Nichtmitgliedern offen. Ob um 18:30 zuvor eine Feierabendradtour stattfindet, wurde noch nicht angekündigt. Auf der Seite gibt es dazu weitere Informationen.
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Februar 2nd, 2010
Die Aktivengruppe des ADFC lädt für den 8. Februar wieder zum Radler-Stammtisch. Die lockere Runde kommt ab 20 Uhr in der Alten Markthalle am Altstädter Markt in Rendsburg zusammen.
Bodo Schnoor vom ADFC erbittet im übrigen Hinweise auf notwendigen Baumrückschnitt. Häufig stört Gewächs an Einmündungen die ohnehin schon schlechte Sichtbeziehung unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer. Da der Schnitt in den nächsten Wochen erfolgen muß,will der lokale ADFC die Kommunalverwaltungen auf besonders gefährliche Ecken hinweisen.
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Januar 26th, 2010
Häufig wird auf Kiel verwiesen, wenn in Schleswig-Holstein fahrradfreundliche Radverkehrsanlagen gesucht werden. Aber auch die Anfang dieses Jahres eröffnete Fahrradstation am Hauptbahnhof wirkt als Aushängeschild der Fahrradfreundlichkeit. Doch wer engagierten Radfahrern zuhört, der wird schnell erkennen, daß auch in Kiel nicht alles Gold ist, was glänzt.
Die Fahrradstation am Hauptbahnhof ist natürlich eine gute Einrichtung (Video). Aber selbst im fahrradunfreundlichen Rendsburg gibt es etwas Vergleichbares. Nur sind die Öffnungszeiten in Rendsburg weniger großzügig, auch fehlt der Reparaturservice.
Kiel hat einen Fahrradbeauftragten, der sich um die Belange der häufig bei der Planung vernachlässigten Verkehrsteilnehmergruppe kümmert. Auch stellt die Stadt Kiel Fahrradbügel in Wohngebieten auf. Die Öffentlichkeitsarbeit scheint recht gut zu sein, denn die Kieler Nachrichten bringen sogar mal einen AArtikel, der zur Benutzung der Fahrbahn aufruft.Interessant ist aber der auch der Kommentarbereich, dessen Lektüre deutlich macht, daß auch in Kiel einiges im Argen liegt.
Kiel wurde 2009 zwei Mal für den Pannenflicken der Initiative Cycleride nominiert. Ein Ampelmast mitten auf einem Radweg und an anderer Stelle eine ungenaueRadverkehrsführung werden moniert.
Ein genauer Blick auf die Kieler Radwege, an denen eine Benutzungspflicht angeordnet ist, zeigt, daß diese häufig nicht einmal die Mindestkriterien erfüllen. Überhaupt muß angesichts der Häufigkeit von angeordneten Benutzungspflichten die Fahrradfreundlichkeit hinterfragt werden. Schließlich darf die Aufstellung der blauen Gebotszeichen mit weißem Fahrradpiktogramm nach aktueller Rechtsprechung unter Berücksichtigung des § 45 IX StVO nur erfolgen, wenn eine Gefährdung bei der Radfahrt auf der Fahrbahn besteht. Angesichts der Gefährlichkeit der meisten Radwege ist aber die Fahrt mit dem Rad auf der Fahrbahn im Mischverkehr sicherer und daher nach § 2 IV StVO auch der Regelfall.
Zur Fahrradfreundlichkeit gehören mehr als nur Lippenbekenntnisse. Zwar mag Kiel 2005 den zweiten Platz im deutschlandweiten Vergleich errungen haben. Daraus läßt sich nur folgern, daß es in Deutschland insgesamt an der Fahrradfreundlichkeit hapert. An der Bundesgesetzgebung und den Gerichten liegt es nicht. Das Bundesverkehrsministerium müht sich redlich, für Aufklärung zu sorgen. Doch muß es auf die Zuständigkeit der Länder bei der Durchführung verweisen. In Schleswig-Holstein haben sowohl Rotgrün als auch Schwarzrot nichts gegen die Rechtsbrüche zu Lasten der Radfahrer unternommen. Zeugen sagen sogar, daß Mitarbeiter der Landesministerien den kommunalen Straßenverkehrsbehörden zugesichert hätten, daß sie als Aufsichtsbehörde wegsehen würden, wenn an einem unzumutbaren Radweg mal eine Benutzungspflicht angeordnet würde. Das Land mißachtet Bundesrecht. Es läßt zu, daß Radfahrer auf unzumutbaren Radwegen einem bis zu 14-fach bzw. auf linksetigen Radwegen sogar bis zu 20-fach höheren Unfallrisiko als bei der Fahrt auf der Fahrbahn ausgesetzt werden. Fahrlässige Tötung ist da noch der geringste Vorwurf, den sich solche Verfassungsfeinde vorwerfen lassen müssen.
Die Stadt Kiel verkauft sich als fahrradfreundlich, obwohl sie Radfahrer unnötig gefährdet. Einzig die Tatsache, daß Kiel im Gegensatz zu anderen Kommunen einen Teil seiner Radwegebenutzungspflichten aufgehoben hat, also ein Benutzungsrecht zuläßt, können wir der Stadt Kiel positiv anrechnen. Gut ist die Aufstellung von Abstellanlagen an allen möglichen Orten. Das ermöglicht ein sicheres Abstellen und Anschliessen, sorgt aber auch für ein schöneres Stadtbild, da das wilde Abstellen entfällt.
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Januar 13th, 2010
Auch in der derzeitigen Lage ist es möglich, mit dem Fahrrad zu fahren. Alltagsradler, die auf ein Automobil verzichten, sind bei Eis und Schnee unterwegs. Schon 2006 wies der ADFC darauf hin, daß ungeräumte benutzungspflichtige Radwege nicht benutzt werden müssen, aktuell sind die Tips zu Ausrüstung und Verhalten im Winter. Besonders auf den Fahrbahnen der Hauptstraßen fährt es sich auch im Winter sehr gut. Dazu paßt die Pressemitteilung der örtlichen Mitglieder der Initiative Cycleride:
Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt
Aus aktuellem Anlaß weisen die regionalen Mitglieder der Initiative Cycleride (www.cycleride.de) darauf hin, daß von Schnee und Eis bedeckte Radwege als unbenutzbar gelten. Radfahrer müssen auf der Fahrbahn fahren. Das Ausweichen auf den Gehweg stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und gefährdet unnötig Fußgänger. Zum Überholen eines Radfahrers ist nach regelmäßiger Rechtsprechung ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.
Schon seit 1998 muß auch bei guten Witterungsbedingungen nicht jeder Radweg mehr benutzt werden, da die vielen schlechten Radwege sich als zu gefährlich erwiesen haben. Nach § 2 der Straßenverkehrsordnung sind Fahrräder gleichberechtigte Fahrzeuge, die auf der Fahrbahn fahren müssen. Nur ausnahmsweise kann unter besonderen Umständen eine Benutzungspflicht durch das blaue Schild mit weißem Fahrradpiktogramm angeordnet werden. Eine Benutzungspflicht gilt dann auch nur an fahrbahnbegleitenden, benutzbaren und zumutbaren Radwegen. Der Mischverkehr auf der Fahrbahn stellt den Regelfall dar. Für Radwege ohne Beschilderung besteht ein Benutzungsrecht. Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen, bis 10. Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren.
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