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	<title>Kommentare fuer Radfahren in der Region Rendsburg</title>
	<link>http://blog.rad-in-rd.de</link>
	<description>Regionales zur Radverkehrspolitik, zu Radtouren, Termine rund ums Fahrrad und viel mehr</description>
	<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 19:02:58 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Eis und Schnee von Torben</title>
		<link>http://blog.rad-in-rd.de/2010/01/13/eis-und-schnee/#comment-205</link>
		<author>Torben</author>
		<pubDate>Wed, 20 Jan 2010 13:21:54 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.rad-in-rd.de/2010/01/13/eis-und-schnee/#comment-205</guid>
		<description>Die SPD in Hamburg-Nord wünscht entgegen aller Vernunft, daß Radfahrer bei Glatteis die Gehwege benutzen dürften.
http://www.abendblatt.de/hamburg/article1342189/SPD-Fahrradfahrer-sollen-bei-Glatteis-auch-auf-Gehwege.html

"Wer auf der Straße fährt, obwohl ein Fahrradweg vorhanden ist, muss ein Bußgeld von 15 Euro zahlen."

Falsch! Das gilt nur für benutzungspflichtige Radwege. Für andere Radwege gibt es ein Benutzungsrecht (vgl. § 2 Abs. 4 StVO) . Im Regelfall sollen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Nur ausnahmsweise nach genauer Prüfung (§ 45 Abs. 9 StVO) darf eine Straßenverkehrsbehörde an einem zumutbaren Radweg (VwV-StVO zu § 2 Abs. 4, ERA95) die runden blauen Schilder mit weißem Fahrradpiktogramm aufstellen, die eine Benutzungspflicht anordnen. Die Benutzungspflicht gilt dann aber auch nur, wenn der Radweg fahrbahnbegleitend, benutzbar und zumutbar ist.

Bei Belästigung durch die Polizei einfach eine polizeiliche Anordnung verlangen und den Namen des Polizisten merken, Zustand des Radweges z.B. mit der Handykamera dokumentieren, Anweisung befolgen und ihr nachträglich förmlich widersprechen. Am besten im Sinne des zivilen Ungehorsams gemäß § 25 Abs. 2 StVO das Fahrrad auf der Fahrbahn schieben. 
Kommt ein Bußgeldbescheid wegen Nichtbenutzung eines Radweges, einfach widersprechen und erklären, warum der Radweg nicht benutzbar war. Da helfen Photos.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die SPD in Hamburg-Nord wünscht entgegen aller Vernunft, daß Radfahrer bei Glatteis die Gehwege benutzen dürften.<br />
<a href="http://www.abendblatt.de/hamburg/article1342189/SPD-Fahrradfahrer-sollen-bei-Glatteis-auch-auf-Gehwege.html" rel="nofollow">http://www.abendblatt.de/hamburg/article1342189/SPD-Fahrradfahrer-sollen-bei-Glatteis-auch-auf-Gehwege.html</a></p>
<p>&#8220;Wer auf der Straße fährt, obwohl ein Fahrradweg vorhanden ist, muss ein Bußgeld von 15 Euro zahlen.&#8221;</p>
<p>Falsch! Das gilt nur für benutzungspflichtige Radwege. Für andere Radwege gibt es ein Benutzungsrecht (vgl. § 2 Abs. 4 StVO) . Im Regelfall sollen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Nur ausnahmsweise nach genauer Prüfung (§ 45 Abs. 9 StVO) darf eine Straßenverkehrsbehörde an einem zumutbaren Radweg (VwV-StVO zu § 2 Abs. 4, ERA95) die runden blauen Schilder mit weißem Fahrradpiktogramm aufstellen, die eine Benutzungspflicht anordnen. Die Benutzungspflicht gilt dann aber auch nur, wenn der Radweg fahrbahnbegleitend, benutzbar und zumutbar ist.</p>
<p>Bei Belästigung durch die Polizei einfach eine polizeiliche Anordnung verlangen und den Namen des Polizisten merken, Zustand des Radweges z.B. mit der Handykamera dokumentieren, Anweisung befolgen und ihr nachträglich förmlich widersprechen. Am besten im Sinne des zivilen Ungehorsams gemäß § 25 Abs. 2 StVO das Fahrrad auf der Fahrbahn schieben.<br />
Kommt ein Bußgeldbescheid wegen Nichtbenutzung eines Radweges, einfach widersprechen und erklären, warum der Radweg nicht benutzbar war. Da helfen Photos.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu &#8220;Radfahren auf der Fahrbahn ist der Regelfall&#8221; von Jens</title>
		<link>http://blog.rad-in-rd.de/2009/12/02/radfahren-auf-der-fahrbahn-ist-der-regelfall/#comment-178</link>
		<author>Jens</author>
		<pubDate>Sat, 12 Dec 2009 10:47:05 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.rad-in-rd.de/2009/12/02/radfahren-auf-der-fahrbahn-ist-der-regelfall/#comment-178</guid>
		<description>"es entschied auf Zulassung einer Revision" - einer Berufung.

"Im Regelfall waren die Kommunen in den Prozessen bisher unterlegen, wenn nicht eine Verfristung geltend gemacht wurde." - in erster Instanz nicht unbedingt, mir liegen da einige Entscheidungen aus Bawü vor, davon eins aus meinem eigenen Prozess gegen Ettlingen (nunmehr aufgehoben). Die wurden halt nicht so euphorisch verbreitet wie die erfolgreichen Urteile.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;es entschied auf Zulassung einer Revision&#8221; - einer Berufung.</p>
<p>&#8220;Im Regelfall waren die Kommunen in den Prozessen bisher unterlegen, wenn nicht eine Verfristung geltend gemacht wurde.&#8221; - in erster Instanz nicht unbedingt, mir liegen da einige Entscheidungen aus Bawü vor, davon eins aus meinem eigenen Prozess gegen Ettlingen (nunmehr aufgehoben). Die wurden halt nicht so euphorisch verbreitet wie die erfolgreichen Urteile.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu &#8220;Radfahren auf der Fahrbahn ist der Regelfall&#8221; von Torben</title>
		<link>http://blog.rad-in-rd.de/2009/12/02/radfahren-auf-der-fahrbahn-ist-der-regelfall/#comment-135</link>
		<author>Torben</author>
		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 16:00:22 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.rad-in-rd.de/2009/12/02/radfahren-auf-der-fahrbahn-ist-der-regelfall/#comment-135</guid>
		<description>Lieber Jens, ich habe die Formulierung nach ausgiebiger Lektüre korrigiert.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Jens, ich habe die Formulierung nach ausgiebiger Lektüre korrigiert.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Wann darf eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden? von Torben</title>
		<link>http://blog.rad-in-rd.de/2009/11/29/wann-darf-eine-radwegebenutzungspflicht-angeordnet-werden/#comment-132</link>
		<author>Torben</author>
		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 15:50:56 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.rad-in-rd.de/2009/11/29/wann-darf-eine-radwegebenutzungspflicht-angeordnet-werden/#comment-132</guid>
		<description>Jens, Du hast natürlich Recht! Ich hatte mangels Zeit nur irgendwo einen Kommentar aufgegriffen und dessen Inhalte nicht - wie eigentlich gewohnt - geprüft.
http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/entscheidungen.htm</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jens, Du hast natürlich Recht! Ich hatte mangels Zeit nur irgendwo einen Kommentar aufgegriffen und dessen Inhalte nicht - wie eigentlich gewohnt - geprüft.<br />
<a href="http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/entscheidungen.htm" rel="nofollow">http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/entscheidungen.htm</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Wann darf eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden? von Jens</title>
		<link>http://blog.rad-in-rd.de/2009/11/29/wann-darf-eine-radwegebenutzungspflicht-angeordnet-werden/#comment-131</link>
		<author>Jens</author>
		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 15:15:05 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.rad-in-rd.de/2009/11/29/wann-darf-eine-radwegebenutzungspflicht-angeordnet-werden/#comment-131</guid>
		<description>"Da das Urteil des BayVGH in der Argumentation große Relevanz besitzt, hat der bayerische Anwaltsverein es kommentiert online gestellt."

Nein, die Landesanwaltschaft hat das getan. Die war übrigens beteiligt und hat auch Revision eingelegt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Da das Urteil des BayVGH in der Argumentation große Relevanz besitzt, hat der bayerische Anwaltsverein es kommentiert online gestellt.&#8221;</p>
<p>Nein, die Landesanwaltschaft hat das getan. Die war übrigens beteiligt und hat auch Revision eingelegt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der Kampf gegen rechtswidrige Radwegebenutzungspflichten von Jens</title>
		<link>http://blog.rad-in-rd.de/2009/11/29/der-kampf-gegen-rechtswidrige-radwegebenutzungspflichten/#comment-130</link>
		<author>Jens</author>
		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 15:13:51 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.rad-in-rd.de/2009/11/29/der-kampf-gegen-rechtswidrige-radwegebenutzungspflichten/#comment-130</guid>
		<description>"Nun hat aber vor wenigen Wochen das Bundesverfassungsgericht einem Radfahrer Recht gegeben, der den Klageweg beschritt, aber wegen der Frist unterlag.
http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/24/verfassungsbeschwerde-erfolgreich/
Die Frist läuft also nicht ab der Aufstellung des Verkehrszeichens, sondern ab dem Kontakt des Betroffenen. "

Nein, das steht da nicht.

P.S.: Warum machst Du keine richtigen Links?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Nun hat aber vor wenigen Wochen das Bundesverfassungsgericht einem Radfahrer Recht gegeben, der den Klageweg beschritt, aber wegen der Frist unterlag.<br />
<a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/24/verfassungsbeschwerde-erfolgreich/" rel="nofollow">http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/24/verfassungsbeschwerde-erfolgreich/</a><br />
Die Frist läuft also nicht ab der Aufstellung des Verkehrszeichens, sondern ab dem Kontakt des Betroffenen. &#8221;</p>
<p>Nein, das steht da nicht.</p>
<p>P.S.: Warum machst Du keine richtigen Links?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu &#8220;Radfahren auf der Fahrbahn ist der Regelfall&#8221; von Jens</title>
		<link>http://blog.rad-in-rd.de/2009/12/02/radfahren-auf-der-fahrbahn-ist-der-regelfall/#comment-129</link>
		<author>Jens</author>
		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 15:12:14 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.rad-in-rd.de/2009/12/02/radfahren-auf-der-fahrbahn-ist-der-regelfall/#comment-129</guid>
		<description>"Der Bayerische Anwaltsverein hat das Urteil kommentiert online gestellt."

Och Torben, zumindest korrektes Abschreiben sollte doch möglich sein. Die LA hat mit Anwälten nichts zu tun.

"Nun, da das Bundesverfassungsgericht für ein wenig mehr Klarheit sorgte, daß die 12-Monats-Frist eben nicht mit der Aufstellung des Verkehrszeichens zu laufen beginnt,"

Nein, das hat es nicht festgestellt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Der Bayerische Anwaltsverein hat das Urteil kommentiert online gestellt.&#8221;</p>
<p>Och Torben, zumindest korrektes Abschreiben sollte doch möglich sein. Die LA hat mit Anwälten nichts zu tun.</p>
<p>&#8220;Nun, da das Bundesverfassungsgericht für ein wenig mehr Klarheit sorgte, daß die 12-Monats-Frist eben nicht mit der Aufstellung des Verkehrszeichens zu laufen beginnt,&#8221;</p>
<p>Nein, das hat es nicht festgestellt.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu &#8220;Geisterradler&#8221; - Fahrradfahrer auf linksseitigen Gehwegen von Torben</title>
		<link>http://blog.rad-in-rd.de/2009/09/02/geisterradler-fahrradfahrer-auf-linksseitigen-gehwegen/#comment-84</link>
		<author>Torben</author>
		<pubDate>Wed, 28 Oct 2009 11:12:03 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.rad-in-rd.de/2009/09/02/geisterradler-fahrradfahrer-auf-linksseitigen-gehwegen/#comment-84</guid>
		<description>&lt;p&gt;Moin! Das scheint bei Sluka noch die alte VwV-StVO zu sein. Leider scheint auch das Bundesjustizministerium noch nicht die aktuelle Fassung online bereitgestellt zu haben. [url]http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm[/url]&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Laut der vom ADFC zitierten Fassung [url]http://www.adfc.de/6954_1[/url] dürfte es innerorts keine Benutzungspflicht linksseitiger Radwege mehr geben. "33 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden." (VwV-StVO zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4)&lt;br /&gt;
Und tatsächlich kann in Gegenrichtung ein Benutzungsrecht weiterhin gegeben werden. "34 2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach&lt;br /&gt;
sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden." (VwV-StVO zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4)&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ich danke für den Hinweis auf den Unterschied zwischen Benutzungsrecht und -pflicht, den ich hier übersehen und deshalb nicht berücksichtigt hatte.&lt;/p&gt;
</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Moin! Das scheint bei Sluka noch die alte VwV-StVO zu sein. Leider scheint auch das Bundesjustizministerium noch nicht die aktuelle Fassung online bereitgestellt zu haben. [url]http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm[/url]</p>
<p>Laut der vom ADFC zitierten Fassung [url]http://www.adfc.de/6954_1[/url] dürfte es innerorts keine Benutzungspflicht linksseitiger Radwege mehr geben. &#8220;33 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.&#8221; (VwV-StVO zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4)<br />
Und tatsächlich kann in Gegenrichtung ein Benutzungsrecht weiterhin gegeben werden. &#8220;34 2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach<br />
sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen &#8220;Radverkehr frei&#8221; (1022-10) angeordnet werden.&#8221; (VwV-StVO zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4)</p>
<p>Ich danke für den Hinweis auf den Unterschied zwischen Benutzungsrecht und -pflicht, den ich hier übersehen und deshalb nicht berücksichtigt hatte.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu &#8220;Geisterradler&#8221; - Fahrradfahrer auf linksseitigen Gehwegen von Christoph Mohr</title>
		<link>http://blog.rad-in-rd.de/2009/09/02/geisterradler-fahrradfahrer-auf-linksseitigen-gehwegen/#comment-43</link>
		<author>Christoph Mohr</author>
		<pubDate>Mon, 07 Sep 2009 08:21:53 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.rad-in-rd.de/2009/09/02/geisterradler-fahrradfahrer-auf-linksseitigen-gehwegen/#comment-43</guid>
		<description>Zitat: ... ist nun der benutzungspflichtige Radweg mit einem Zusatzzeichen zu versehen, wenn er auch linksseitig genutzt werden darf bzw. muß ... 

Nein, das steht so nicht in der VwV. Wortlaut (zitiert nach Bernd Sluka): "Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen 'Radverkehr frei' (1022-10) angeordnet werden." 
http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_2.txt 

Das Zusatzzeichen ist also nur für nicht benutzungspflichtige Radwege vorgesehen. Ansonsten natürlich volle Zustimmung zum Artikel!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zitat: &#8230; ist nun der benutzungspflichtige Radweg mit einem Zusatzzeichen zu versehen, wenn er auch linksseitig genutzt werden darf bzw. muß &#8230; </p>
<p>Nein, das steht so nicht in der VwV. Wortlaut (zitiert nach Bernd Sluka): &#8220;Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen &#8216;Radverkehr frei&#8217; (1022-10) angeordnet werden.&#8221;<br />
<a href="http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_2.txt" rel="nofollow">http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_2.txt</a> </p>
<p>Das Zusatzzeichen ist also nur für nicht benutzungspflichtige Radwege vorgesehen. Ansonsten natürlich volle Zustimmung zum Artikel!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Willkommen im Blog zu Rad-in-RD.de von Willkommen auf rad-in-rd.de</title>
		<link>http://blog.rad-in-rd.de/2009/06/05/hallo-welt/#comment-1</link>
		<author>Willkommen auf rad-in-rd.de</author>
		<pubDate>Thu, 04 Jun 2009 23:02:53 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.rad-in-rd.de/2009/06/05/hallo-welt/#comment-1</guid>
		<description>Moin! Willkommen!
</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Moin! Willkommen!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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