Archive for the ‘Verkehrssicherheit’ Category

Eis und Schnee

Mittwoch, Januar 13th, 2010

Auch in der derzeitigen Lage ist es möglich, mit dem Fahrrad zu fahren. Alltagsradler, die auf ein Automobil verzichten, sind bei Eis und Schnee unterwegs. Schon 2006 wies der ADFC darauf hin, daß ungeräumte benutzungspflichtige Radwege nicht benutzt werden müssen, aktuell sind die Tips zu Ausrüstung und Verhalten im Winter. Besonders auf den Fahrbahnen der Hauptstraßen fährt es sich auch im Winter sehr gut. Dazu paßt die Pressemitteilung der örtlichen Mitglieder der Initiative Cycleride:

 Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt
Aus aktuellem Anlaß weisen die regionalen Mitglieder der Initiative Cycleride (www.cycleride.de) darauf hin, daß von Schnee und Eis bedeckte Radwege als unbenutzbar gelten. Radfahrer müssen auf der Fahrbahn fahren. Das Ausweichen auf den Gehweg stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und gefährdet unnötig Fußgänger. Zum Überholen eines Radfahrers ist nach regelmäßiger Rechtsprechung ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.
Schon seit 1998 muß auch bei guten Witterungsbedingungen nicht jeder Radweg mehr benutzt werden, da die vielen schlechten Radwege sich als zu gefährlich erwiesen haben. Nach § 2 der Straßenverkehrsordnung sind Fahrräder gleichberechtigte Fahrzeuge, die auf der Fahrbahn fahren müssen. Nur ausnahmsweise kann unter besonderen Umständen eine Benutzungspflicht durch das blaue Schild mit weißem Fahrradpiktogramm angeordnet werden. Eine Benutzungspflicht gilt dann auch nur an fahrbahnbegleitenden, benutzbaren und zumutbaren Radwegen. Der Mischverkehr auf der Fahrbahn stellt den Regelfall dar. Für Radwege ohne Beschilderung besteht ein Benutzungsrecht. Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen, bis 10. Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren.

In Freiburg soll ein Spiegel das Radfahren sicherer machen

Donnerstag, Januar 7th, 2010

In einer Newsgroup las ich über einen Artikel der Badischen Zeitung. Dieser berichtet über die Senkung von Unfallzahlen an Einmündungen durch die Aufstellung von Trixi-Spiegeln. Dank der Spiegel könnten Kraftfahrzeugführer auf der Fahrbahn Radfahrer besser wahrnehmen.

Dieser Spiegel schützt Radfahrer auf dem Radweg. Die Gefahr auf einem Radweg an einer Einmündung zu verunfallen ist sehr hoch. Deswegen wurde 1997 die generelle Radwegebenutzungspflicht abgeschafft. Wer auf der Fahrbahn radelt und nicht von seinem Recht Gebrauch macht, rechts an den Kraftfahrzeugen vorbeizufahren, fährt aber deutlich sicherer. Die Zahl der Unfälle ist in Freiburg nur zurückgegangen, nicht auf Null gesunken.

Auch in Berlin sind abbiegende LKW eine Hauptursache für den Unfalltod von Radfahrern.  Das Problem des toten Winkels ist seit Jahren bekannt. Eine mögliche Lösung wäre ein zusätzlicher Außenspiegel für LKWs. Dieses wird aber aus Kostengründen abgelehnt. Berlin hat aber weitestgehend die Radwegebenutzungspflichen entfernt und läßt Radfahrern somit die Wahl, ob sie sicher auf der Fahrbahn oder eher mit den bekannten Risiken auf dem Radweg fahren wollen.

Wenn die Kommunen endlich das bundesdeutsche Recht umsetzten und die “Blauschilder”, die an Radwegen eine Benutzungspflicht anordnen, gäbe es weniger Unfallopfer, weil Fahrradfahrer vermehrt auf der Fahrbahn im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer  fahren und damit auch ins Bewußtsein rücken. Solange Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörden aber entgegen bundesdeutschem Recht weiterhin Radfahrer auf gefährliche Radwege zwingen, sollten sie auch in Anlehnung an einen straffreien Ausspruch von Linksextremisten über die Bundeswehr “potentielle Totschläger” genannt werden dürfen. Ein Trixi-Spiegel senkt nur die Zahl ihrer Opfer.

Vortrag zum sicheren Radfahren am 14. Juni in Kiel

Mittwoch, Januar 6th, 2010

Es sei noch einmal auf den vom Bundesverkehrsministerium geförderten Vortrag zur Thematik des sicheren Radfahrens  in am 14. Januar Kiel hingewiesen.

Reaktionen auf den Beitrag “Die Ampel bleibt für Radfahrer rot”

Montag, Dezember 21st, 2009

Auf den Beitrag Die Ampel bleibt für Radfahrer rot hin kamen wie aufgefordert einige Zuschriften. Alle betroffenen Leser sind weiterhin aufgerufen, sich an die zuständige Verwaltung zu wenden! Auch sollen weiterhin gerne Meldungen auch an die Email-Adresse rote-Ampel[at]Rad-in-RD.de gesandt werden.

Induktionsampeln sind eigentlich nicht Stand der Technik. Lichtzeichenanlagen mit Steuerung mit Hiilfe von Kameras bieten mehr Möglichkeiten, sind aber für Vandalismus anfällig.

Nacholgende Ampeln reagieren nicht auf Radfahrer, aufgeführt werden sie nach Ort getrennt. Rendsburg unterhält eine eigene Straßenverkehrsbehörde, für alle Kommunen unter 20.000 Einwohner ist die Kreisverwaltung zuständig. Dort, wo wir es überprüft haben, ist ein Vermerk dahinter.

I. Büdelsdorf

- Einmündung der Hollerstraße West (Radweg ohne Benutzungspflicht)  in die Brückenstraße bzw. Hollerstraße (B203)
- Einmündung der Vorwerkallee  in die Brückenstraße bzw. Hollerstraße (B203)
- Einmündung der Ahlmannnallee  in die Brückenstraße bzw. Hollerstraße (B203)

II. Rendsburg

- Einmündung der Konrad-Adenauer-Allee (kein Radweg) in die Kieler Straße (überprüft, bekannt)
- Einmündung der Königstraße (kein Radweg) in die Grafenstraße (überprüft, bekannt)
- Einmündung der Mühlenstraße (kein Radweg) in die Eisenbahnstraße (nach Radler-Stammtisch überprüft, bekannt)
- Einmündung des Schloßplatzes (kein Radweg) in die Eisenbahnstraße (überprüft, bekannt)

Wir warten auf weitere Hinweise!

Zum Schluß lassen wir den Juristen Kettler zu Wort kommen, der sich über solche Ampeln in seinem Aufsatz Sind Radfahrer bessere Menschen? (NZV Jan. 2009) äußert.

Wer Rote Wellen für Radfahrer schaltet, Bettelampeln installiert, die den Nutzer jedes Mal einen ganzen Ampelumlauf Zeit kosten im Verhältnis zum parallel laufenden Fahrverkehr, oder gar Induktionsschleifen verlegt, die auf Radfahrer schlechterdings nicht ansprechen, braucht sich nicht über Rotlichtverstöße von Radfahrern zu wundern. Sicherheitsrelevant ist das Rotlichtfahren durch Radfahrer jedoch kaum: Radfahrer nehmen in der Regel eine sorgfältige Sicherheitsanalyse vor ihrer Rotlichtfahrt vor. Dementsprechend finden sich in den Unfallstatistiken nur extrem wenig Radfahrer, die bei Rotlicht fuhren. Die überwiegende Zahl der verunglückten Radfahrer fuhr bei Grün und hatte Vorfahrt.

Sicherheitsabstände

Dienstag, Dezember 15th, 2009

Kaum einer hält sie ein. Spätestens nach einem Unfall kann aber bei der Untersuchung der Schuldfrage die Frage nach der Einhaltung auftauchen. Aber was gilt denn nun? Die Abtände gelten nicht ab Felge oder Rahmen, sondern z.B. ab Lenkerende oder Ellenbogen.

Das Rechtsfahrgebot bezieht sich auf die Wahl der Spur, aber kein Radfahrer muß in der Regenrinne fahren. Da das gefährlich ist, sollte 0,8 m Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand eingehalten werden. Stehen am Fahrbahnrad parkende Kraftfahrzeuge ist sogar ein Abstand von 1 m notwendig. Nach einem alten Urteil muß zu einem Gehweg ein Sicherheitsabstand von 50 bis 60 cm eingehalten werden.
Auch beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer müssen Radfahrer einen Sicherheitsabstand wahren. Es soll sogar kurz geklingelt odergerufen werden.

Was sehr häufig falsch läuft, ist das Überholen von Radfahrern durch Kraftfahrer. Die Rechtsprechung verlangt je nach Geschwindigkeit 1,5 bis 2 m Sicherheitsabstand zum Radfahrer. Das bedeutet in der Praxis, das zum Überholen ein Spurwechsel notwendig ist. Der Radfahrer ist ca. 80 cm breit und sollte zum Fahrbahnrand einen Sicherheitsabstand von 80 cm einhalten, damit sind schon 1,6 m der Spur eingenommen. Wir nehmen mal an, die Fahrbahn sei 7 m breit, die Spur also 3,5 m. Dann bleiben neben dem Radfahrer, der sich ordnungsgemäß verhält ,1,9 m zum Überholen. Wegen des erforderlichen Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 m bleiben nur 0,4 m, so daß ein Überholen bei Gegenverkehr nicht möglich ist.
Falls der Radfahrer als langsamerer Verkehrsteilnehmer merkt, daß der schnellere Verkehr sich hinter ihm staut, muß er rechts heranfahren und die schnelleren Verkehrsteilnehmer passieren lassen (vgl. § 5 VI StVO). Dafür bieten sich Seitenstreifen und freie Parkbuchten an. bei Gehupe von Hinten sinkt natürlich die Motivation, so zu handeln.

Eine Sammlung von Urteilen bietet die Seite von Peter de Leuw. Auch der ADFC hat einige Urteile online gestellt. Dabei muß beachtet werden, daß einige ältere Urteile schon überholt sein könnten.