Eis und Schnee
Mittwoch, Januar 13th, 2010Auch in der derzeitigen Lage ist es möglich, mit dem Fahrrad zu fahren. Alltagsradler, die auf ein Automobil verzichten, sind bei Eis und Schnee unterwegs. Schon 2006 wies der ADFC darauf hin, daß ungeräumte benutzungspflichtige Radwege nicht benutzt werden müssen, aktuell sind die Tips zu Ausrüstung und Verhalten im Winter. Besonders auf den Fahrbahnen der Hauptstraßen fährt es sich auch im Winter sehr gut. Dazu paßt die Pressemitteilung der örtlichen Mitglieder der Initiative Cycleride:
Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt
Aus aktuellem Anlaß weisen die regionalen Mitglieder der Initiative Cycleride (www.cycleride.de) darauf hin, daß von Schnee und Eis bedeckte Radwege als unbenutzbar gelten. Radfahrer müssen auf der Fahrbahn fahren. Das Ausweichen auf den Gehweg stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und gefährdet unnötig Fußgänger. Zum Überholen eines Radfahrers ist nach regelmäßiger Rechtsprechung ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.
Schon seit 1998 muß auch bei guten Witterungsbedingungen nicht jeder Radweg mehr benutzt werden, da die vielen schlechten Radwege sich als zu gefährlich erwiesen haben. Nach § 2 der Straßenverkehrsordnung sind Fahrräder gleichberechtigte Fahrzeuge, die auf der Fahrbahn fahren müssen. Nur ausnahmsweise kann unter besonderen Umständen eine Benutzungspflicht durch das blaue Schild mit weißem Fahrradpiktogramm angeordnet werden. Eine Benutzungspflicht gilt dann auch nur an fahrbahnbegleitenden, benutzbaren und zumutbaren Radwegen. Der Mischverkehr auf der Fahrbahn stellt den Regelfall dar. Für Radwege ohne Beschilderung besteht ein Benutzungsrecht. Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen, bis 10. Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren.