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Sommerlochthema “Weiße Brücke”, Streit um eine Veloroute

Samstag, August 1st, 2009

 Als wenn es nichts Wichtigeres gäbe, beschäftigt sich die Lokalredaktion der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung mit der Planung der Verwaltung für die Weiße Brücke, welche im Bauausschuß für  Kontroversen gesorgt hatte. Das Thema ist für uns von Interesse, weil eine der Velorouten über diese Brücke führt, auf dem Weg zwischen Paradeplatz und Neuem Rathaus. Und das Bauamt will Gelder für die Brückensanierung abgreifen, indem es den Abschnitt von der Brücke bis zu Am Gymnasium auf den Mindeststandard für eine Veloroute bringen will. Dadurch seien die 800.000 zum größten Teil durch die Fördergelder gedeckt. Nun sind Fördergelder auch Steuergelder, wie bei Bauausschußsitzungen immer wieder angemerkt wird, aber ist es nicht besser, im armen Rendsburg entsteht damit etwas Zukunftsträchtiges, als daß das Geld woanders verpulvert wird?

Derzeit erfüllen die im Prospekt ausgewiesenen Velorouten zum Großteil nicht einmal ansatzweise die Standards einer Veloroute, welche ein sicheres und zügiges Vorankommen mit dem Fahrrad ermöglichen sollen.  Velorouten führen parallel zu Hauptstraßen zu wichtigen Zielen wie Schulen, dem Rathaus oder Kultureinrichtungen wie dem Stadttheater.  Das sind sozusagen recht einfache Stadtautobahnen für Radfahrer. Und deshalb sollten sie getrennt von Fußgängern geführt werden.
Wenn Radtouristen vom Nord-Ostsee-Kanal, vom Ochsenweg oder vom Eider-Treene-Sorge-Wanderweg in die Innenstadt gelockt werden sollen, bedarf es einer vernünftigen Radverkehrskonzeption. Das ist mit den Velorouten annähernd geschehen, über deren Streckenverlauf gestritten werden kann, die aber alle wichtigen Punkte anbinden und die wichtigen Achsen abbilden. Kritisch sind die Standards auf diesen Velorouten. Sie führen durch Drängelgitter, führen über Gehwege oder eben über eine schmale Brücke wie die Weiße Brücke. Und wenn die Verwaltung die notwendigen Standards erfüllen will, dann sollten jene schweigen, welche solche Velorouten mitbeschlossen haben oder sogar wie der Ratsherr Lothar Möhding (SPD), immerhin Kraftfahrer, meinen, Radfahrer hätten nichts auf der Fahrbahn zu suchen und müßten auf dem Gehweg fahren.² Ab September gibt es in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehsordnung ein Diskriminierungsverbot für einzelne Verkehrsarten. Wenn wir dann überlegen, welche Wege Radfahrer suchen müßten, wenn die Veloroute durch den Stadtpark nicht mehr gegeben wäre, dannkönnen wir uns schon auf das Geheul und aggressive Gehupe der Kraftfahrzeugführer auf den Tangenten freuen. - Und gerade für die Radfahrer, die nicht auf Fahrbahnen fahren mögen, weil sie die Aggressionen der Territorialverteidiger fürchten, werden Velorouten geschaffen.Schließlich würde der Radverkehr unattraktiv und nähme ab, was zu mehr Fahrradunfällen führt.

Die Debatte über die Weiße Brücke entscheidet, ob Rendsburg verkehrspolitisch im 21. Jahrhundert ankommt, oder eben nicht.

² In der Debatte zum Kreisverkehr in der Itzehoer Chaussee merkte Ratsherr Möhding an, auf der Itzehoer Chaussee führen die Radfahrer auf der Fahrbahn, obwohl sie auf dem Gehweg fahren müßten. Hierbei irrte er erheblich. Radfahrer dürfen mit Schrittgeschwindigkeit bzw. ab 1. September mit angepaßter Geschwindigkeit fahren, weil dort das Zusatzteichen “Fahrrad frei” angebracht ist, aber Radfahrer müssen generell auf der Fahrbahn fahren.

Die Aussichtsplattform ist für uns nur von daher interessant, daß sie wohl so neben dem Radweg liegen wird, so daß dort Fußgänger den Radweg queren werden und gegebenenfalls Radfahrer stören oder gar gefährden.  Sie dürfte auch von der Attraktivität der Aussicht her überflüssig sein.

Leserbrief von Torben Frank zum Thema Weiße Brücke als Reaktion auf die Bitte der Redaktion, ihr bis heute Kommentare mit dem Betreff “Weiße Brücke” zuzusenden. Die meisten Kommentare lassen schon erkennen, wohin der Trend geht. Ohne informiert zu sein, worum es geht, werden Kommentare abgegeben. Wir können nur hoffen, daß die klassischen Leserbriefe über dem für das Internet leider üblichen Niveau liegen.

 Moin! Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Freude vernahm ich, daß die Stadverwaltung plant, eine ihrer Velorouten vernünftig auszubauen. Rendsburg erfüllt ansonsten bisher kaum Ziele des Nationalen Radverkehrsplans, wenn wir von den vorbildlichen Abstellbügeln absehen. Dabei liegt Rendsburg an radtouristischen Streckenverläufen wie dem Ochsenweg oder der NOK-Route. Radtourismus ist eine Wachstumsbranche.

Die Forderung einiger Bauausschußmitglieder nach sandigem Untergrund statt der Pflasterung widerspricht dem Gedanken einer Veloroute. Eine Veloroute soll kein Spazierweg in schöner Natur, sondern eine Fahrbahn für ein schnelleres und sicheres Vorankommen in der Stadt sein, sei es zur Arbeitsstätte, zur Schule oder einem anderen Ziel. Dafür wäre eigentlich Asphalt statt Pflasterung oder gar sandiger Untergrund wünschenswert. Man stelle sich den Aufschrei vor, wenn eine der Hauptverkehrsachsen mit Kraftfahruzeugverkehr mit Kies statt Asphalt erneuert würde!
Das Ziel ist es, nicht nur aus ökologischen Gründen das Radfahren attraktiver zu machen. Wenn ein Radfahrer je nach Verkehrssituation auch mit 25 km/h auf solch einer Strecke unterwegs sein kann, wird Radfahren attraktiver. Das ist nur möglich, wenn die Oberfläche es erlaubt und nicht andauernd Fußgängern ausgewichen werden muß. Daher ist die Trennung von Radweg und Gehweg, wie von der Stadtverwaltung angedacht, erforderlich. Fußgänger, darunter sind auch viele Kinder, ältere Menschen oder Hör-, Seh- oder anderweitig eingeschränkte Menschen, profitieren erheblich von der Trennung. Deswegen ist das Radfahren auf Gehwegen an Fahrbahnen auch verboten, das Fahrzeug Fahrrad gehört auf die Fahrbahn. Von guten Velorouten profitiert daher auch der Kraftfahrzeugverkehr. Denn ein Großteil der Radfahrer wird leichte Umwege über Velorouten inkaufnehmen; zumal die Kraftfahrzeugführer auch in Rendsburg ihr vermeintlich ureigenes Territorium Fahrbahn aggressiv verteidigen. Zum Glück bleibt es mehrheitlich nur bei unqualifizierten Pöbeleien seitens der Autofahrer.
Die offizielle Veloroute wurde über diese Brücke gelegt, also sollen die Ratsfrauen und -herren sowie die bürgerlichen Mitglieder der Ausschüße auch die Konsequenzen ziehen und einen Ausbau der deklarierten Velorouten nach den erforderlichen Standards nicht verhindern. Wer A sagt, muß auch B sagen. Die Bauverwaltung hat in diesem Falle sehr gut mitgedacht. Eine Konsequenz ist die Verbreiterung der Brücke.
Daß dieser Ausbau nur erfolgen soll, um die Erneuerung der Brücke zu ermöglichen, ist ein Wermutstropfen, zeigt aber deutlich, daß im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans viele Fördermittel abgegriffen werden können, um Rendsburg verkehrspolitisch in das 21. Jahrhundert zu katapultieren. Und vor allem profitieren alle Bürger von einer vernünftigen Radverkehrspolitik. Neben den Vorteilen im Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer kommt die Steigerung der Lebensqualität durch Verringerung der Lärm- und Abgasemissionen hinzu.

Über die baulichen und gestalterischen Aspekte der neuen Weißen Brücke mache ich mir als echter Konservativer nur soweit Gedanken, als daß die Breite ausreichend sein muß, um den Verkehr aufzunehmen, und daß die Farbgebung unzweifelhaft mit Weiß festgelegt ist. Als Konservativer will ich das Gute bewahren, stehe ab Neuerungen dort offen gegenüber, wo sie Verbesserung bringen werden. Ich befürchte, daß momentan am stärksten jene wider die Verbreiterung reden, welche die Brücke weder regelmäßig begehen noch befahren.
Ob die Plattform nun nun notwendig ist oder nicht, das könnte nur die zukünftige Nutzung zeigen. Aus finanzieller Sicht muß hinterfragt werden, ob der Blick von dieser Aussichtspunkt die Investition rechtfertigt. Dieser Vorschlag des Gestalters auf dem Entwurf zeigt nur, daß er sich Gedanken macht, wie das Objekt aufgewertet werden könnte. Und ich verstand, ich war in der betreffenden Bauausschußsitzung zugegen, jenen Entwurf nur als stilisierten Entwurf.

Derzeit entsteht unter Rad-in-RD.de ein unabhängiges Internetangebot, welches die Radverkehrspolitik in der Region kritisch begleitet. Daneben werden auch andere Themen rund um das Fahrrad angesprochen.

Mit freundlichen Grüßen

T. Frank

Lektüretips: www.nationaler-radverkehrsplan.de, www.adfc-weyhe.de/radwege/radwege.php, www.cycleride.de und natürlich www.Rad-in-RD.de

“Verbot für Radfahrer” an Gehweg unter der Brücke zwischen Eiland und Stadttheater

Dienstag, Juli 14th, 2009

Seit ein paar Wochen hängt ein kleines Schildchen am Gehweg am Roggeplatz  zwischen Kieler Straße und Röhlingsplatzes unter der Brücke. Dieses Zeichen 254 StVO, wie das runde Schild mit rotem Rand und schwarzem Fahrradpiktogramm amtsdeutsch heißt, ist eigentluich nicht notwendig. Vorher stand an gleicher Stelle ein Zeichen 239 StVO, welches nur verdeutlicht, daß es sich um einen Gehweg handelt. Baulich ist das schmale Stückchen zwischen Leitplanke und Brückenpfeiler klar als Gehweg erkennbar. Nach § 2 IV StVO müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren.
Nun haben Radfahrer auf Gehwegen nichts zu suchen, es sei denn, sie schieben ihr Rad. Bei einer bestimmten Mindestbreite kann der Gehweg wie in der Konrad-Adenauer-Straße oder neuerdings in der Itzehoer Chaussee mit dem Zusatzzeichen “Rad frei” unter dem Zeichen 239 StVO freigegeben werden, darauf dürfen Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit fahren (Schrittgeschwindigkeit gilt bis 1. September 2009, danach darf es angepaßt schneller sein). Fußgänger genießen dort Vorrang. Mit Zeichen 240 StVO kann in Ausnahmefällen eine Radwegebenutzungspflicht für einen gemischten Geh- und Radweg angeordnet werden, dann ist dieser Gehweg gleichzeitig benutzungspflichtiger Radweg, auf dem Radfahrer fahren müssen.
Nach § 2 StVO müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, die Benutzung dieses Gehweges verbietet sich also von Natur aus. Mit dem Zeichen 239 StVO kam noch § 41 II 5 a) StVO zur Geltung, in dem das Befahren des Gehweges verboten wird.  Schon das Zeichen 239 wäre eigentlich überflüssig, weil dieser Gehweg eindeutig eine Fahrbahn begleitet. Der Gehweg als solcher beinhaltet also schon ein Verbot für Radfahrer. Und die Aufstellung unnötiger Verkehrszeichen ist durch § 45 IX StVO verboten.
Nun waren aber immer wieder Radfahrer auf diesem Gehweg unterwegs. - Radelnd, nicht schiebend. Offensichtlich gab es Konflikte zwischen diesen radfahrenden Verkehrsanarchisten und den Fußgängern auf diesem schmalen Gehweg. Daher wurde, laut Straßenverkehrsbehörde auf Bitten der Polizei, ein kleines Zeichen 254 “Verbot für Radfahrer” aufgestellt, welches eigentlich völlig überflüssig, aber in diesem Falle wohl wegen der ordnungswidrigen gefährlichen Neigung der Rendsburger Rafahrer beim Nichtvorhandensein von Radwegen zum Ausweichen auf Gehwege notwendig ist

Den Rendsburger Radfahrern ist leider nicht klar, daß sie auf der Fahrbahn fahren müssen, wenn nicht ausnahmsweise eine Benutzungspflicht für einen fahrbahnbegleitenden, benutzbaren und zumutbaren Radweg angeordnet ist. Andere Radwege, die nicht benutzungspflichig sind, dürfen weiterhin benutzt werden; Gehwege mit Zusatzzeichen “Rad frei” dürfen mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.Das korrekte, rechtmäßige Verhalten besteht also darin, auf die Fahrbahn zu wechseln, um unter der Brücke durchzufahren. In Richtung Denkerstraße, auf der übrigens völlig legitim weitergefahren werden darf, geht es auf der rechten Spur, in Richtung Röhlingsplatz muß sich der Radfahrer mit seinem Fahrzeug genau wie der Autofahrerauf der linken Spur einordnen. An Röhlingsplatz und Jungfernstieg gilt die Enbahnstraßenregelung auch für Radfahrer. Der Radweg neben dem Stadttheater ist unzumutbar, da er zu schmal ist und direkt an den Türen der Busse vorbeiführt und muß deshalb trotz angeordneter Benutzungspflicht mit Zeichen 241StVO nicht benutzt werden, die Fahrt darf auf der Fahrbahn weitergehen.

Übrigens gilt beim Schieben des Rades auf dem Gehweg, daß Fußgänger nicht  behindert werden dürfen. Auf dem schmalen Gehweg zwischen Leitplanke und Brückenpfeiler ist das Schieben also nahezu unmöglich. Nach § 25 II StVO muß der Fußgänger sein Fahrrad also am rechten Fahrbahnrand schieben. Wieso sollte er nicht gleich dort fahren?

Bauausschuß berät über Kreisverkehr in Rendsburg-Süd

Dienstag, Juli 14th, 2009

Wie uns bekannt wurde, tagt am heutigen Dienstag um 18 Uhr im Alten Rathaus der Bauausschuß des Rates der Stadt Rendsburg. Ein Tagesordnungspunkt soll sich dem geplanten Kreisverkehr an der Itzehoer Chausse widmen.  Da dort viele Radfahrer unterwegs sind, insbesondere Schüler, ist die Radverkehrsführung in diesem Kreisverkehr in unmittelbarer Nähe des südlichen Zuganges zum Fußgängertunnel für uns von Interesse.

Im Rahmen des Gesprächs über die Rendsburger Radverkehrspolitik zwischen der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rendsburg, dem Tiefbauamt und Vertretern des ADFC und der Initiative Cycleride am Mittwoch, 8. Juli wurde deutlich, daß radverkehrspolitisch dort zweigleisig gefahren werden solle. Zum Einen solle es keine Radwegebenutzungspflicht geben, sondern der Radverkehr wird sicher mit durch den Kreisel geführt.Radfahrern, welche sich lieber dem subjektiven Sicherheitsgefühl eines “Radweges” hingeben, dürfen auf dem mit dem Zusatzzeichen “Fahrrad frei” versehenen Gehweg fahren. Unmut erregte bei den Fahrradlobbyisten die Form der Führung der ohnehin unsicheren Radfahrer über die Einmündungen des Kreisels. Für jene, welche auf der Fahrbahn im Kreisverkehr mitfahren, sei ein Linksabbieger vor dem Zugang zum Fußgängertunnel wünschenswert.

Bürgermeister-Radtour in Rendsburg vom 18. Juni 2009

Freitag, Juni 19th, 2009

Der Rendsburger Bürgermeister Andreas Breitner lud wieder zur Bürgermeister-Radtour zur Erkundung des Rendsburger Radwegenetzes ein. Dieses Mal ging es in Richtung Hochfeld. Herr Moritzen vom Bauamt hatte die Tour wie auch in den vorangegangen Jahren organisiert. Die Veranstaltung hat sich zum gesellschaftlichen Ereignis entwickelt, in dessen Rahmen vor allem städtische Projekte vorgestellt werden.
Zur Veranstaltung wurde am Dienstag und am Donnerstag selbst in der Landeszeitung eingeladen. Sowohl die vor Ort präsenten radverkehrspolitischen Verbände als auch die Ratsherren hatten durch die Zeitung vom Termin erfahren. Die Zahl der Teilnehmer war sehr groß und lag mit Sicherheit über 30. Der Alterdurchschnitt war dabei signifikant hoch, was aber seine Ursache wohl auch in der Demographie unserer Region und im Termin selbst hat. Um 17 Uhr dürfen viele Rendsburger wohl noch arbeiten oder sitzen auf dem Rad, im Auto oder Zug aufdem Heimweg. (Anm.: Der Autor dieser Zeilen ließ eigens Veranstaltungen an der Uni “ausfallen, um am Termin teilnehmen und ein wenig Aufklärungsarbeit leisten zu können.)

Vor Beginn der Tour wurden Geschenke verteilt. Der Aufkleber mit der Aufschrift “rendsburg. hier passiert die welt” mit dem neuen Logo der Stadt ist für das Fahrrad leider zu groß. Auch erfüllt die Kleinschreibung nicht Jedermanns Geschmack. Großen Anklang fand das Reflektorband, welches fast alle Teilnehmer während der gesamten Tour trugen. Die Herren Breitner und Moritzen bemühten sich um persönliche Begrüßung der Teilnehmer. Ein Anwesender Verbandsvertreter verteilte Einladungen zum Radler-Stammtisch des ADFC, eine Übersicht über die Rechtslage mit Werbung für dieses Portal sowie später am Zielort eine kleine Präsentation des ADFC mit Musterbeisbielen und Problemstellen.
Das Flugblatt “Radfahren in Rendsburg” der Stadtverwaltung sollte eigentlich vorgestellt werden. Es wurde jedoch nur verteilt. Auffällig ist am Veloroutennetz des Faltblattes, das dieses auch ungeeignete Strecken enthält. Besonders störend für die vom Nationalen Radverkehrsplan angestrebte Erhöhung des Fahrradanteils am Verkehrsaufkommen sind Schikanen auf Velorouten, welche die Durchfahrt mit Anhängern verhindern. Die Broschüre muß noch bei Gelegenheit im Einzelnen analysiert und besprochen werden.

Während der Tour fiel auf, daß die große Masse eher ordnungswidrig auf den Gehweg als ordnungsgemäß auf die Fahrbahn auswich. In Einzelgesprächen auf der Fahrt zwischen den Etappen wurde deutlich, daß auch den regelmäßigen Radfahrern die Rechtslage seit 1998 unbekannt ist.Es bleibt zu hoffen, daß im Rahmen der kleinen Fahrradnovelle zum 1. September 2009 ausführlich über die Rechtslage in den Medien berichtet wird. Der große Verband hätte in Zweierreihe nebeneinander überall auf der Fahrbahn fahren dürfen (§ 27 StVO) .

Die Tour führte über dem Paradeplatz am Kreishaus vorbei in die Alte Kieler Landstraße. Dort ging es weiter in Richtung Saatsee, auf den neuen Radwanderwegen in Richtung Hochfeld. Von der Fähre Nobiskrug aus führte Herr Moritzen in Richtung Parksiedlung über die Kieler Straße. Dort ging es durch einen Gehweg(!) an dem Neubau der Ganztagsschule vorbei. Schließlich fuhren wir durch die sehr schöne, neue Parkanlage zum Obereiderhafen, über die schmale Brücke am Schwarzen Stieg und (Anm.: wenn ich mich recht entsinne) die Meynstraße entlang zum Kronwerk. Insgesamt waren das etwa 12 km. An einigen Etappen zielen berichtete Herr Breitner über Probleme oder Planungen für die betreffende Stelle.
Beklagt wurde von Teilnehmern unter anderem die Ausrichtung des Spiegels bei der Abfahrt aus dem Eiland an die Kieler Straße. Ein für Rendsburg typisches Problem zeigte sich an der Ampel der Kreuzung Kaiserstraße/Alte Kieler Landstraße als ein älterer Teilnehmer bei der Querung an der hohen Kante des unzumutbaren Hochbordradweges stürzte. Zum Glück verlief der Stutz glimpflich und ohne Verletzungen.

Zielort war das Kronwerk Gymnasium, wo es belegte Brötchen  und Erfrischungen gab. Herr Moritzen machte sich Notizen über die Klagen von Teilnehmern, Herr Breitner hielt ein kurzes Schlußwort und schloß die Veranstaltung recht bald.Herr Moritzen machte sich noch engagiet auf, sich eine benannte Problemstelle selbst anzusehen.

Erfahrungsbericht: Fahrt auf der Denkerstraße über den Thormannplatz in die Gerhardstraße

Sonntag, Juni 14th, 2009

 Etwa 2006, als mein eigentlicher Weg an der Obereider wegen der Umgestaltung kaum noch befahrbar war, begann ich nach einem alternativen Weg zum Bahnhof und zurück zu suchen und recherchierte auch im Internet nach Rechten und Pflichten von Radfahrern. Für mich, der 1993 Führerschein gemacht hatte, war neu, daß es keine allgemeine Radwegenutzungspflicht mehr gibt. Ich stellte fest, daß die Eisenbahnstraße und die Denkerstraße mit dem Rad befahren werden dürfen. Dort gibt es keinen straßenbegleitenden Radweg, dessen Nutzung durch die Zeichen 237, 240 oder 241 geboten wäre, ein Verbot für Radfahrer durch Zeichen 254 gibt es nur für die Dresdner Brücke. Danach folgt an den Einmündungen kein weiteres Verkehrszeichen, das die Nutzung mit dem Rad verbietet.
Viele Autofahrer meinen nun, diese dreispurige Straße sei nur für sie geschaffen. Viele Radfahrer scheinen ähnlich unwissend zu sein und fahren ordnungswidrig auf dem Gehweg. Mit § 2 (4) StVO wird geregelt, daß Radfahrer auf der Fahrbahn fahren müssen, wenn durch Verkehrszeichen nichts Anderes geboten ist. Die Fahrbahn ist eben genau jener Raum, den Autofahrer für sich beanspruchen.

Nun fahre ich auf dem Heimweg vom Bahnhof wie gewohnt in Richtung Kieler Straße, überquere dort an der Ampel die Straße, fahre dann aber nicht auf den Radweg - überflüssige Spurwechsel sind nämlich gefährlich und damit unzumutbar -, sondern auf der Fahrbahn nach Links und hinter der Eisenbahnbrücke vor dem Stadttheater nach Rechts auf die Eisenbahnstraße über die Denkerstraße in Richtung Thormannplatz. Da ich hinter der Dresdner Brücke auf die Eisenbahnstraße wechsle, betrifft mich das Verbotzeichen (Zeichen 254) am Beginn der Brücke nicht. Leider ist der Spurwechsel nach Rechts, der für langsamere Fahrzeuge obligatorisch sein dürfte, nicht immer möglich. Spätestens kurz vor dem Thormannplatz ließe man mich nicht wieder auf die Geradeausspur einfädeln.
Am Thormannplatz geht es Geradeaus. An der Ampel kann es passieren, daß nervöse Blechbüchsenführer auf der Kreuzung eng überholen. Leider bedenkt dabei nicht jeder Berufskraftfahrer die Länge seines Busses, so daß ich schon mal bremsen muß, um nicht vom Heck umgehauen zu werden. Wildes Gepöbel deutet darauf hin, daß diese gefährlichen Situationen absichtlich herbeigeführt werden.
Da ein Wechsel auf den unzumutbare, aber mit Z. 241 versehenen Radweg nicht möglich ist, geht die Fahrt auf der Fahrbahn weiter. Auf Höhe der Ladenzeile ist der schmale Radweg zu eng an den Parkbuchten vorbeigeführt, so daß er unzumutbar, da gefährlich ist. Der Radweg ist durchehend bestenfalls 1,2 m breit und die Türen der dort parkenden Fahrzeuge ragen stark in ihn hinein. Der Gehweg an der Ladenzeile ist auch recht schmal; die Türen der Geschäfte liegen direkt am Gehweg.
Vor dem Arbeitsamt könnte der Radfahrer auf den Radweg wechseln, der aber an der Einmündung der Prof.-Koopmann-Straße ohnehin endet. Diese Spurwechsel sind gefährlich und unzumutbar. Außerdem gibt es keine zumutbare Auffahrmöglichkeit. Also geht es auf der Fahrbahn weiter.
Links ist ein Z. 254 zu sehen, daß aber nur den linksseitigen Zweirichtungsradweg aufhebt. Die Fahrbahn der Gerhardstraße ist davon nicht betroffen, also können wir auf ihr weiterradeln.

Anfang 2009 überholte mich ein Kleinwagen  sehr eng, der Beifahrer meckerte, ich solle auf dem Radweg fahren. An der Kreuzung mit der Eckernförder Straße holte ich das Fahrzeug ein. Umzu dem Pöbel zu gelangen, wechselte ich auf den unzumutbaren Radweg, der rechtswidrig mit Z. 241 StVO versehen ist. Da sah ich am Kragen des Beifahrers die Aufschrift “T.H.Sievers” (Stadtverkehr in Randsburg).
Am 3. März 2009 wurde ich von einer Frau mit hysterischer Stimme bedroht. Sie hatte nur noch eine Hand am Lenker ihrer metallenen Waffe, als sie mich äußerst eng überholend vermutlich mit der Rechten auf den unzumutbaren Radweg verweisen wollte. Sie wollte mich der Straße verweisen, also de facto in einem Acte der Amtsanmaßung einen Platzverweis aussprechen. Ich hatte regelrecht den Eindruck, sie würde gleich das Lenkrad verreißen und mich abdrängen.

Alles in allem handelt es  sich bei diesen Gefährdungen um Einzelfälle. Diese Störungen wären duch Aufklärung aber vermeidbar. Ungehaltene Reaktionen von Radfahrern auf diese Belehrungen erklären sich zum Einen durch das Adrenalin angesichts der sportlichen Betätigung, aber zum Anderen vorrangig durch den Nervfaktor, welchen die Situation hat, daß Unwissende meinen, sie wüßten es besser.
Diese Einzelfälle kommen alle paar Wochen vor. Auffällig ist, daß die Fahrt auf der Fahrbahn trotzdem viel weniger gefährliche Situationen als die Fahrt auf einem Radweg bietet. Während ein Radwegbenutzer an jeder Einmündung und Auffahrt damit rechnen muß umgefahren zu werden, mehrmals täglich deshalb bremsen muß, dazu noch sich öffnenden Autotüren oder auf Hochbordradwegen unachtsamen Fußgängern ausweichen muß, ist die Zahl der Gefährdungen auf der Fahrbahn marginal.
Traurig ist, daß die Polizei gegen die Störer im Regelfall nicht vorgeht, daß sie eher den Radfahrer belästigt und unwissend darauf verweist, daß das Verhalten des Radfahres gefährlich wäre. Daß der Radfahrer sich rechtskonform verhält, und die Gefahr vom Störer ausgeht, wird ausgeblendet. Auch die Staatsanwaltschaft verfolgt die Nötigungen etc. auch nicht weiter, wie immer wieder zu lesen ist. Interessant ist dabei das Beispiel von Max vom Verein gegen Radwege. Daher hatte ich bisher auch nur eine Anzeige erstattet; das Verfahren wurde natürlich eingestellt, aber nicht ohne dumme Kommentare in der Begründung.

Übrigens muß ein Radfahrer nicht am äußersten rechten Rand seiner Spur fahren. Er darf und sollte 0,85 m zum Straßenrand hin als Reserve wahren. Das Rechtsfahrgebot bezieht sich auf die Spur der Fahrbahn. Als langsamerer Verkehrsteilnehmer muß ein Radfahrer natürlich gemäß § 5 (6) StVO dem sich stauenden Verkehr hinter sich das Überholen ermöglichen. Auf der zu meinen Nutzungszeiten eher weniger stark befahrenen zweispurigen Fahrbahn ist es für mich bisher nicht notwendig geworden, jemandem Platz zu machen. Beim Überholvorgang sollte der Überholende 1,5 bis 2 m Seitenabstand vom Radfahrer wahren, je nach Richterspruch. Die Straßenverkehrsordnung enthält leider keinen absoluten Wert.

Nun kommt der wirklich interessante Teil dieses Berichtes, denn nun beschreibe ich Euch, mit welchen Mitteln die Rendsburger Bildungsunterschicht … pardon! … einige Rendsburger Autofahrer “ihre” Straße verteidigen. Das reicht vom Hupen neben mir über Brüllerei und wüste Gesten bis hin zu bedrängenden und gefährlichen Manövern. Da brüllt schon mal einer aus dem Auto, ich solle auf dem Radweg an der Obereider fahren. Wenn er das Fenster nicht sofort schließt, teile ich ihm mit, daß der Radweg dort nicht für mich nutzungspflichtig ist, da er nicht die Straße begleitet. Ist er zu schnell, brülle ich zugegebenermaßen hinterher, was ich von derartigen Personen wie ihm halte.
Viele Autofahrer überholen äußerst eng. Ich versuche dann, in der Hoffnung, daß der Überholer es im Rückspiegel sieht, mit Handgesten auf diese Gefährdung hinzuweisen. Zum Glück habe ich nach Rechts meine Reserve.
Die Krönung der gefährdenden Unverschämtheit war aber  am 19. Dezember 2007 um ca. 18:45 der Fahrer eines silbernen BMWs. Dieser hupte kurz hinter mir, als hätte er sich erschrocken, daß ich da bin, überholte äußerst eng, so daß ich ihm leicht ohne Verrenkungen in die Tür hätte treten können, machte seltsame Gesten und scherrte ohne Not äußerst eng vor mir wieder auf der rechten Spur ein, so daß ich leicht bremsen mußte. Das sind die gefährlichen Ausnahmen, denen wirklich dringend ihr Führerschein entzogen werden sollte. Leider hatte ich mir das Kennzeichen im ersten Schreck nicht gemerkt, ansonsten hätte ich diese offensichtlich zum Führen eines Fahrzeuges ungeeignete Person angezeigt.
Natürlich gibt es auch sehr viele ordentliche Autofahrer, welche die Spur wechseln, um mich zu überholen. Außerdem seien jene paar mehr als Netten Autofahrer erwähnt, die mir das einfädeln ermöglichen, indem sie langsamer werden. Dieses tun sie ohne Not und Pflicht, dafür bin ich dankbar, aber das verunsichert mich und die anderen Verkehrsteilnehmer ehrlichgesagt. Seid Euch versichert, ich setze mich niemandem vor die Nase, so daß er bremsen müßte! Schließlich habe ich nur zwischen 18 und 30 km/h drauf, während Ihr mit meist über 50 km/h düst.

Leider sind viele Verkehrsteilnehmer, darunter auffallend viele Autofahrer, mit den Verkehrsregeln nicht vertraut. Es ist ein Wunder, daß nicht viel mehr Unfälle geschehen. Vielleicht wären regelmäßige theoretische Prüfungen notwendig? Ich selbst darf mich davon nicht ausnehmen, da ich selbst erst durch Recherche mit vielen Regelungen vertraut wurde.