Archive for the ‘Rendsburg’ Category

Termine für Radfahrer am Montag, 8. März

Montag, März 8th, 2010

1.) Um 18 Uhr gibt es eine Vorstellung eines Planes für die Hollerstraße-West eben dort im Informationsbüro. Es sei daran erinnert, daß dort Shared Space angedacht ist.

2.) Für 20 Uhr lädt der ADFC zum Radler-Stammtisch in der Alten Markthalle. Eingeladen sind wie immer alle Interessierten an Fahrradthemen, auch Nichtmitglieder.

Rendsburg und Büdelsdorf im Schnee

Montag, März 1st, 2010

Eine kommentierte Beobachtung von Torben Frank

Ich war in den letzten Wochen trotz Schnee und Eis auf dem Fahrrad in der Region unterwegs rund 360 km seit Anfang des Jahres. Das Rad hat dementsprechend gelitten, besonders die Kette.Dazu gehörte die frühmorgendliche Fahrt über die Fockbecker Chaussee, im Februar häufiger über die Schleswiger Chaussee und Flensburger Straße. Auf den ohnehin unzumutbaren Radwegen lag der Schnee der Fahrbahn. Also fuhr ich auf der Fahrbahn (BGH NZV 2003, 570), dort ist ist es ohnehin sicherer als auf den unzumutbaren Radwegen, die viel zu schmal, andauernd abgesenkt werden und runde Kanten an Einmündungen haben, teilweise gar gefährlich verschwenkt sind und zu dicht an Parkbuchten vorbeiführen, so daß Sicherheitsabstände nicht gewahrt werden können.

Vor allem in der Schleswiger Chaussee und Flensburger Straße radelten erfreulich viele Rad werktags gegen 5 am Morgen auf der Fahrbahn. Offensichtlich spricht sich die Rechtslage herum. In der Fockbeker Chaussee waren gegen 6 Uhr am Morgen nur vereinzelt Radfahrer unterwegs, selten auf der Fahrbahn. Auf der sehr breiten Fockbeker Chaussee ist allerdings das Aggressionspotential der revierverteidiger sehr hoch. Es bleibt nicht nur beim Hupen, es wird freudig mit Schneematsch gespritzt, enges Überholen und knappes Einscheren gehören dort zum Erlebten. Angesichts der Rechtsresistenz unserer lokalen Polizisten, ist wohl leider anzunehmen, daß diese eher den Radfahrer der Fahrbahn mit Hinweis auf diese “Gefahren” verweisen, als sich der Störer anzunehmen, die diese vorsätzlich Gefahren erzeugen.Im Landesverwaltungsgesetz steht eigentlich etwas dazu, daß der Störer, nicht aber der Nichtstörer (Radfahrer auf der Fahrbahn) in Anspruch genommen werden sollte (§ 217 LVerwG SH). Ich werde allerdings lieber mal auf der Fahrbahn eng überholt, als daß ich auf dem Radweg vom Rechtsabbieger beinahe umgefahren werde. Letzteres kommt deutlich häufiger vor.

Da ich mehrmals auch nach Büdelsdorf sollte, ergab sich die Frage nach dem Zustand der Radwege an der Hollerstraße.  Als ich die Hollerstraße-West hinunterkam, ordnete ich mich auf dem Linksabbieger ein. Das ist entgegen den Aussagen der Straßenverkehrsbehörde des Kreises der normale Vorgang.  Da nach dem Abbiegen frühestens in der Vorwerkallee ein Wechsel auf den benutzungspflichtigen Radwegder Hollerstraße möglich ist, konnte ich sehen, daß der Radweg völlig vereist war. Ich blieb auf der Fahrbahn. Auf der engen Hollerstraße ging das aber erstaunlicherweise ohne Gedränge und Gehupe. Als ich ein weiteres Mal auf dem Linksabbieger der Ampel stand, hörte ich ein klackerndes Geräusch und sah freudig, daß von der Hollerstraße in die Hollerstraße-West zwei Radfahrer mit Spike-Reifen(?) einbogen, dabei fuhren sie auf der Fahrbahn.

Auch an den Fahrradständern der Einkaufsmöglichkeiten zeigte sich im Winter deutlich, daß noch einige andere Radfahrer in der Region unterwegs sind, die auch im Winter nicht auf ihr Rad verzichten wollen oder können. Mit Spikereifen sollen Radfahrer auch souverän an verzweifelten Autofahrern vorbeigefahren sein, als der Winter am schlimmsten war. Es war halb so schlimm, auch mit dem Fahrrad war Mobilität noch möglich. Gerade einmal zwei Mal mußte ich seit Ende Dezember unfreiwillig “absteigen”, weil das Vorderrad wegglitt. Die Fahrt auf den Hauptstraßen war sehr gut möglich.

Reaktionen auf den Beitrag “Die Ampel bleibt für Radfahrer rot”

Montag, Dezember 21st, 2009

Auf den Beitrag Die Ampel bleibt für Radfahrer rot hin kamen wie aufgefordert einige Zuschriften. Alle betroffenen Leser sind weiterhin aufgerufen, sich an die zuständige Verwaltung zu wenden! Auch sollen weiterhin gerne Meldungen auch an die Email-Adresse rote-Ampel[at]Rad-in-RD.de gesandt werden.

Induktionsampeln sind eigentlich nicht Stand der Technik. Lichtzeichenanlagen mit Steuerung mit Hiilfe von Kameras bieten mehr Möglichkeiten, sind aber für Vandalismus anfällig.

Nacholgende Ampeln reagieren nicht auf Radfahrer, aufgeführt werden sie nach Ort getrennt. Rendsburg unterhält eine eigene Straßenverkehrsbehörde, für alle Kommunen unter 20.000 Einwohner ist die Kreisverwaltung zuständig. Dort, wo wir es überprüft haben, ist ein Vermerk dahinter.

I. Büdelsdorf

- Einmündung der Hollerstraße West (Radweg ohne Benutzungspflicht)  in die Brückenstraße bzw. Hollerstraße (B203)
- Einmündung der Vorwerkallee  in die Brückenstraße bzw. Hollerstraße (B203)
- Einmündung der Ahlmannnallee  in die Brückenstraße bzw. Hollerstraße (B203)

II. Rendsburg

- Einmündung der Konrad-Adenauer-Allee (kein Radweg) in die Kieler Straße (überprüft, bekannt)
- Einmündung der Königstraße (kein Radweg) in die Grafenstraße (überprüft, bekannt)
- Einmündung der Mühlenstraße (kein Radweg) in die Eisenbahnstraße (nach Radler-Stammtisch überprüft, bekannt)
- Einmündung des Schloßplatzes (kein Radweg) in die Eisenbahnstraße (überprüft, bekannt)

Wir warten auf weitere Hinweise!

Zum Schluß lassen wir den Juristen Kettler zu Wort kommen, der sich über solche Ampeln in seinem Aufsatz Sind Radfahrer bessere Menschen? (NZV Jan. 2009) äußert.

Wer Rote Wellen für Radfahrer schaltet, Bettelampeln installiert, die den Nutzer jedes Mal einen ganzen Ampelumlauf Zeit kosten im Verhältnis zum parallel laufenden Fahrverkehr, oder gar Induktionsschleifen verlegt, die auf Radfahrer schlechterdings nicht ansprechen, braucht sich nicht über Rotlichtverstöße von Radfahrern zu wundern. Sicherheitsrelevant ist das Rotlichtfahren durch Radfahrer jedoch kaum: Radfahrer nehmen in der Regel eine sorgfältige Sicherheitsanalyse vor ihrer Rotlichtfahrt vor. Dementsprechend finden sich in den Unfallstatistiken nur extrem wenig Radfahrer, die bei Rotlicht fuhren. Die überwiegende Zahl der verunglückten Radfahrer fuhr bei Grün und hatte Vorfahrt.

Unterstützer für Test der Fahrradfreundlichkeit gesucht!

Dienstag, Dezember 1st, 2009

Liebe Leserinnen und Leser,

Zum Frühjahr soll ein Test stattfinden, wie fahrradfreundlich Unternehmen oder auch öffentliche Einrichtungen der Region sind. Die Gewinner erhalten dann eine Urkunde. Für dieses Vorhaben bedarf es einiger Tester als Jury, die bereit sind, einzelne Geschäfte anzufahren und zu testen sowie - Erlaubnis vorausgesetzt - Photos zu schießen. Außerdem müssen wir die Unternehmen vorher anschreiben und um Erlaubnis bitten.Auch können sich Verbände und Vereine gerne an diesem Test beteiligen und ihr Logo mit auf die Urkunde setzen. Institutionen, die als Unterstützer oder deren Vertreter als Tester teilnehmen, können naturgemäß nicht getestet werden. Der Angestellte der Firma F  darf kein Votum über die Fahrradfreundlichkleit der Firma F abgeben.

Die eigentlichen Kriterien und die Wertungsmethodik werden von den freiwiligen Testern vor der Testreihe gemeinsam festgelegt. Mein Vorschlag wäre Folgendes.

- Es werden Geschäfte (Einkaufszentren, Supermärkte etc.),  Öffentliche Institutionen (Sportplätze, Rathäuser, Theater, Mehrzwechallen etc.) sowie Arbeitgeber in drei eigenen Kategorien getestet.
- Gesichtet wird die Erreichbarkeit des Testobjektes mit dem Fahrrad. Diese wird aber nur für die Öffentlichen Institutionen bewertet.
- Bewertet wird die Fahrradabstellmöglichkeit in Zahl und Qualität, die Lage und Erreichbarkeit dieser Abstellmöglichkeiten.

Vorschläge und Bewerbungen sind erwünscht!
Kontakt: Fahrradfreundlichkeit[at]Rad-in-RD.de

Umbau Fockbeker Chaussee zwischen Friedrichstädter Straße und Fockbek

Montag, November 2nd, 2009

Ein Kommentar von Torben Frank

Nach der Bürgeranhörung vom letzten Donnerstag muß manch ein  Anlieger des betreffenden Abschnittes der Fockbeker Chaussee überlegt haben, ob er nun außerorts wohne. Diese Straße wurde nämlich aqls “außerorts” gewertet. Das hat für uns Radfahrer, aber auch für die Fußgänger üble Folgen. Es entsteht ein kombinierter Geh- und Radweg, der voraussichtlich mit Zeichen 240 StVO, dem runden blauen Schild mit Fußgänger und Radfahrer übereinander versehen wird, welches eine Benutzungspflicht anordnet. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) verlangt außerorts eine Mindestbreite von 2 m für einen gemischten Geh- und Radweg neben der Fahrbahn, der in beide Richtungen zu benutzen ist. Nun sind für dieses Projekt gnadenvoll sogar je 2,25 zu beiden geplant. Wirklich außerorts gibt es auf dem kombinierten Geh- und Radweg kaum Begegnungsverkehr. Hier jedoch handelt es sich um eine innerörtliche Verbindung, auf der Einwohner der Stadt Rendsburg aus z.B. Seemühlen in die Innenstadt radeln. Darunter sind Schüler. - Leider liegen die Zahlen der Zählung mir nicht vor.

Vorgeschlagen von Seiten der aktiven bzw. organisierten Radfahrer wurde ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn. Der notwendige Platz dafür hätte vom Gehweg und von dem von der  Standortverwaltung der Bundeswehr verlangten zusätzlichen Breite abgezweigt werden können. Das Unfallrisiko ist auf einem Schutzstreifen nur viermal höher als bei der Fahrt auf der Fahrbahn, während das Unfallrisiko auf einem Radweg wie dem Geplanten bis zu zwölfmal höher liegt. Die Verschwnkunken an Einmündungen machen die Höhe dieses Unfallrisikos aus. Deswegen kritisierten wir diese Verschwenkungen. Der Radfahrer verschwindet dann nämlich als Rechtsabbieger erst recht aus dem Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer, um dann plötzlich vorrangberechtigt und  quer auf der einmündenden Fahrbahn vor einbiegenden Kraftfahrzeugen aufzutauchen.
Im Falle einer Verschwenkung wurde mit den besseren Räumzeiten argumentiert. Dabei steht in der aktuellen VwV-StV sowie in etlichen Gerichtsurteilen klar drin, daß die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer Vorrang vor dem Verkehrsfluß hat. Es ist nett, wenn ein Augenmerk auf das schnelle Abfließen des Kraftfahrzeugverkehrs gelegt wird - ich bin auch Autofahrer -, aber das darf nicht zulasten anderer Verkehrsteilnehmer geschehen. Hier jedoch wird das gleichberechtigte Fahrzeug Fahrrad mutmaßlich diskriminiert, indem der Radverkehr ausgebremst und gefährdet wird.

Es bleibt zu hoffen, daß an den Ampeln der Radverkehr nicht gleichberechtigt mit dem Verkehr auf der Fahrbahn geführt wird, oder daß die Verschwenkungen den Radweg mehr als 7,5 m - Oder sind sogar nur 5 m nötig? - von der Fahrbahn entfernen. Dann nämlich wäre der Radweg nicht mehr fahrbahnbegleitend und nur noch ein nettes Angebot für unsichere Radfahrer. Ambitionierte Radfahrer könnten auf der Fahrbahn fahren.
Interessant wäre auch zu wissen, ob es einen Sicherheitsstreifen zwischen Bushaltestellenbzw. Informationsbucht und kombiniertem Geh- und Radweg geben wird. Denn aus- und einsteigende Personen stellen ein erhebliches Gefahrenpotential für Radler dar. Da man stehen bleiben müßte, um die Fahrgäste eines Busses aus- respektive einsteigen zu lassen, wäre der Radweg unter Umständen nicht mehr fahrbahnbegleitend, weil die Benachteiligung des gleichberechtigten  Radverkehrs gegenüber dem übrigen Verkehr auf der Fahrbahn bestünde.

Innerorts? Außerorts? Schon eingangs ging ich darauf ein. Schizophren wird die Kategorisierung, wenn dieser als “außerörtlich” eingeordnete Straßenabschnitt durch diese Umbaumaßnahme einen “innerörtlichen Charakter” erhalten soll.

Am 28.10.2009 um  17:36 Uhr wurde der Stadtverwaltung eine Stellungnahme zum Umbau der Fockbeker Chaussee zugesandt.