Archive for the ‘Pressespiegel’ Category

SPIEGEL Online beschäftigt sich mit der Beleuchtung am Fahrrad

Mittwoch, März 3rd, 2010

Dieser Artikel zeigt auf, welche Möglichkeiten es gibt, das Rad besser und zuverlässiger zu beleuchten. Weitere Informationen gibt es beim Zweiradhändler Ihres Vertrauens.

Radwegebenutzungspflicht im Kreisverkehr, ein Beispiel aus dem Süden

Donnerstag, Februar 25th, 2010

Der Radverkehrspolitiker mit holsteinischen Wurzeln Jens Müller stieß in Ettlingen bei Karlsruhe auf einen Kreisverkehr, um den ein Radweg herumgeführt ist und eine Benutzungspflicht angeordnet war. Wie er die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht erfolgreich anfocht, beschreibt er in einem Artikel für das Magazin umwelt + verkehr Karlsruhe.

In Freiburg soll ein Spiegel das Radfahren sicherer machen

Donnerstag, Januar 7th, 2010

In einer Newsgroup las ich über einen Artikel der Badischen Zeitung. Dieser berichtet über die Senkung von Unfallzahlen an Einmündungen durch die Aufstellung von Trixi-Spiegeln. Dank der Spiegel könnten Kraftfahrzeugführer auf der Fahrbahn Radfahrer besser wahrnehmen.

Dieser Spiegel schützt Radfahrer auf dem Radweg. Die Gefahr auf einem Radweg an einer Einmündung zu verunfallen ist sehr hoch. Deswegen wurde 1997 die generelle Radwegebenutzungspflicht abgeschafft. Wer auf der Fahrbahn radelt und nicht von seinem Recht Gebrauch macht, rechts an den Kraftfahrzeugen vorbeizufahren, fährt aber deutlich sicherer. Die Zahl der Unfälle ist in Freiburg nur zurückgegangen, nicht auf Null gesunken.

Auch in Berlin sind abbiegende LKW eine Hauptursache für den Unfalltod von Radfahrern.  Das Problem des toten Winkels ist seit Jahren bekannt. Eine mögliche Lösung wäre ein zusätzlicher Außenspiegel für LKWs. Dieses wird aber aus Kostengründen abgelehnt. Berlin hat aber weitestgehend die Radwegebenutzungspflichen entfernt und läßt Radfahrern somit die Wahl, ob sie sicher auf der Fahrbahn oder eher mit den bekannten Risiken auf dem Radweg fahren wollen.

Wenn die Kommunen endlich das bundesdeutsche Recht umsetzten und die “Blauschilder”, die an Radwegen eine Benutzungspflicht anordnen, gäbe es weniger Unfallopfer, weil Fahrradfahrer vermehrt auf der Fahrbahn im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer  fahren und damit auch ins Bewußtsein rücken. Solange Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörden aber entgegen bundesdeutschem Recht weiterhin Radfahrer auf gefährliche Radwege zwingen, sollten sie auch in Anlehnung an einen straffreien Ausspruch von Linksextremisten über die Bundeswehr “potentielle Totschläger” genannt werden dürfen. Ein Trixi-Spiegel senkt nur die Zahl ihrer Opfer.

Akku-Beleuchtung - Eine Falschmeldung des ADAC?

Montag, Dezember 21st, 2009

Einige Medien berichten in Berufung auf den ADAC, daß ab 2010 Akku-Beleuchtung für Fahrräder zugelassen sei. So betitelt FOCUS Online einen Beitrag Batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung ab 2010 erlaubt. Der Beitrag erweckt den Eindruck, Als wäre die StVZO reformiert worden und ab 1. Januar gäbe es keinen Zwang zur Dynamobeleuchtung mehr.
Der Allgemeine Deutsche Automobil Club (ADAC) führt auf seiner Internetpräsenz Änderungen für Verkehrsteilnehmer im Jahr 2010 auf. Unter der Überschrift “Fahrradbeleuchtung” findet sich ein interessanter Satz: Statt Dynamo soll auch eine batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung erlaubt werden. Wer sich die Formulierung genauer ansieht, dem fällt auf, wie vage  der Satz formuliert ist. Wer noch genauer liest, stellt fest, daß der ADAC auch auf mögliche Änderungen hinweist, welche sich noch im Gestzgebungsverfahren befinden. Da für den Verkehr die Länder zuständig sind, muß der Bundesrat einer Neufassung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zustimmen.

Für die Beleuchtung eines Fahrrades im Straßenverkehr relevant ist der § 63 StVZO, der unnötig viele technische Definitionen enthält und den technischen Fortschritt durch Beschränkungen ausbremst. Eine Reform wäre dringend notwendig. Kettler kritisiert in seinem Aufsatz Sind Radfahrer bessere Menschen? (NZV Jan. 2009) die realitätsferne Regelung:

Bei der Beleuchtung sind batteriebetriebene Lampen nur ausnahmsweise und in engen Grenzen erlaubt, obwohl man sich als Auto- oder Motorradfahrer kaum vorstellen kann, auf dynamobetriebenes und damit fahrtabhängiges und bei schlechter Witterung unzuverlässiges Licht verwiesen zu sein. Zugleich ist die Fahrradbeleuchtung auf die schon seit den 30er Jahren übliche und vorgeschriebene 6-Volt-3-Watt-Technik begrenzt, obwohl brauchbares Licht damit weitestgehend verboten ist. Zum guten Teil sind die für Radfahrer geltenden Regeln mithin völlig veraltet, technisch und sozial überholt.

Der Kieler Jurist macht in seinem Aufsatz auch eine wichtige Bemerkung zum Zusammenhang von Fahrradbeleuchtung und Unfällen.

So sucht man das gern kritisierte Fahren ohne Licht bei den Hauptunfallursachen vergeblich, selbst wenn man ausschließlich die von Radfahrern hauptverursachten Unfälle betrachtet.

Wenn der ADAC mal wieder zur Rafahrerschelte ausholt, sollte er berücksichtigen, daß die Mehrzahl der Unfälle mit Beteiligung von Kraftfahrzeugenerfolgen, vor allem aber daß das Fahrrad im Verhältnis zu seinem Verkehrsanteil nur selten an Unfällen beteiligt ist. Daß die Regelung für die Fahrradbeleuchtung überholt ist, erschwert auch die Einhaltung aller Regeln. Dennoch sollte jeder Radfahrer für ausreichend Beleuchtung am Rad tun. Es bleibt zu hoffen, daß der neue Entwurf der StVZO offen für technische Innovationenist und nicht starr an dem Dynamo-Zwang festhält. Und Journalisten sollten unbedingt genauer prüfen, was sie schreiben.

Bayerns Gemeinden dürfen zukünftig gegen Verkehrsrowdys vorgehen - Ein Vorbild?

Mittwoch, November 4th, 2009

Wie das byerische Innenminnisterium verkündet, dürfen zukünftig die Kommunen Bayerns selbst Verkehrsrowdys unter Fußgängern und Radfahrern verfolgen.
Das Land Schleswig-Holstein sollte entweder die Polizei personell verstärken oder auch den Kommunen mehr Kompetenzen zugestehen. Gerade gegen Geisterradler oder Gehwegradler muß endlich vorgegangen werden.  Daß allerdings nur explizit Ordnungswidrigkeiten der Fußgänger und Radfahrer, nicht jedoch die Führer anderer Fahrzeuge verfolgt werden können, ist unverständlich.