Archive for the ‘Erfahrungsbericht’ Category

Rendsburg und Büdelsdorf im Schnee

Montag, März 1st, 2010

Eine kommentierte Beobachtung von Torben Frank

Ich war in den letzten Wochen trotz Schnee und Eis auf dem Fahrrad in der Region unterwegs rund 360 km seit Anfang des Jahres. Das Rad hat dementsprechend gelitten, besonders die Kette.Dazu gehörte die frühmorgendliche Fahrt über die Fockbecker Chaussee, im Februar häufiger über die Schleswiger Chaussee und Flensburger Straße. Auf den ohnehin unzumutbaren Radwegen lag der Schnee der Fahrbahn. Also fuhr ich auf der Fahrbahn (BGH NZV 2003, 570), dort ist ist es ohnehin sicherer als auf den unzumutbaren Radwegen, die viel zu schmal, andauernd abgesenkt werden und runde Kanten an Einmündungen haben, teilweise gar gefährlich verschwenkt sind und zu dicht an Parkbuchten vorbeiführen, so daß Sicherheitsabstände nicht gewahrt werden können.

Vor allem in der Schleswiger Chaussee und Flensburger Straße radelten erfreulich viele Rad werktags gegen 5 am Morgen auf der Fahrbahn. Offensichtlich spricht sich die Rechtslage herum. In der Fockbeker Chaussee waren gegen 6 Uhr am Morgen nur vereinzelt Radfahrer unterwegs, selten auf der Fahrbahn. Auf der sehr breiten Fockbeker Chaussee ist allerdings das Aggressionspotential der revierverteidiger sehr hoch. Es bleibt nicht nur beim Hupen, es wird freudig mit Schneematsch gespritzt, enges Überholen und knappes Einscheren gehören dort zum Erlebten. Angesichts der Rechtsresistenz unserer lokalen Polizisten, ist wohl leider anzunehmen, daß diese eher den Radfahrer der Fahrbahn mit Hinweis auf diese “Gefahren” verweisen, als sich der Störer anzunehmen, die diese vorsätzlich Gefahren erzeugen.Im Landesverwaltungsgesetz steht eigentlich etwas dazu, daß der Störer, nicht aber der Nichtstörer (Radfahrer auf der Fahrbahn) in Anspruch genommen werden sollte (§ 217 LVerwG SH). Ich werde allerdings lieber mal auf der Fahrbahn eng überholt, als daß ich auf dem Radweg vom Rechtsabbieger beinahe umgefahren werde. Letzteres kommt deutlich häufiger vor.

Da ich mehrmals auch nach Büdelsdorf sollte, ergab sich die Frage nach dem Zustand der Radwege an der Hollerstraße.  Als ich die Hollerstraße-West hinunterkam, ordnete ich mich auf dem Linksabbieger ein. Das ist entgegen den Aussagen der Straßenverkehrsbehörde des Kreises der normale Vorgang.  Da nach dem Abbiegen frühestens in der Vorwerkallee ein Wechsel auf den benutzungspflichtigen Radwegder Hollerstraße möglich ist, konnte ich sehen, daß der Radweg völlig vereist war. Ich blieb auf der Fahrbahn. Auf der engen Hollerstraße ging das aber erstaunlicherweise ohne Gedränge und Gehupe. Als ich ein weiteres Mal auf dem Linksabbieger der Ampel stand, hörte ich ein klackerndes Geräusch und sah freudig, daß von der Hollerstraße in die Hollerstraße-West zwei Radfahrer mit Spike-Reifen(?) einbogen, dabei fuhren sie auf der Fahrbahn.

Auch an den Fahrradständern der Einkaufsmöglichkeiten zeigte sich im Winter deutlich, daß noch einige andere Radfahrer in der Region unterwegs sind, die auch im Winter nicht auf ihr Rad verzichten wollen oder können. Mit Spikereifen sollen Radfahrer auch souverän an verzweifelten Autofahrern vorbeigefahren sein, als der Winter am schlimmsten war. Es war halb so schlimm, auch mit dem Fahrrad war Mobilität noch möglich. Gerade einmal zwei Mal mußte ich seit Ende Dezember unfreiwillig “absteigen”, weil das Vorderrad wegglitt. Die Fahrt auf den Hauptstraßen war sehr gut möglich.

Das Fahrrad anschließen, aber richtig!

Dienstag, Dezember 1st, 2009

 Selbst in Fahrradkellern von Wohnanlagen steht das Rad nicht sicher. Nach dem üblichen Vandalismus ist der Fahrraddiebstahl sicher der größte Ausdruck der Mißachtung des Eigentums Anderer. Der Gelegenheitsdieb, der z.B. besoffe nach Hause will, läßt sich sicher schon durch ein einfaches Schloß abschrecken. Aber es gibt auch gerissenere Fahrraddiebe.

Beim Schloß sollte es sich immer um ein besseres Modell handeln. Das Fahrradschloß aus dem Supermarkt muß nicht schlecht sein, bietet aber kaum Widerstand. Das Fahrradschloß sollte lang sein, damit das Anschließen leicht fällt. Auch sollte es nach Möglichkeit dem Einsatz von Kältemitteln widerstehen. Letztendlich läßt es sich kaum vermeiden, daß das Schloß unhandlich ist. Gerade für höherwertige Fahrräder sollte das Fahrradschloß besser sein. Wir können häufig lesen, für das Schloß sollten 10% des Kaufpreises des Rades ausgegeben werden. Das Fahrradschloß schützt allerdings nur vor dem Fahrrad, aber nicht dem Komponentenklau. Für die Besitzer von Fahrrädern mit hochwertigen Komponenten gibt es eigene Lösungen. Im Fahrradfachhandel sind etwa Spezialschrauben mit eigenem Schlüssel erhältlich.

Wichtig ist es, das Rad nicht nur ab-, sondern anzuschließen.  Dafür bieten anständige Fahrradabstellanlagen wie der Kreuzberger Bügel gute Möglichkeiten an. Ansonsten muß der klassische Laternenpfahl herhalten. Das Schloß muß den Rahmen sichern, aber nach Möglichkeit auch durch die Speichen des Vorder- oder Hinterrades gezogen werden, um das jeweilige Laufrad vor Komponentendiebstahl zu schützen. Es reicht nicht, wie es häufig zu sehen ist, einfach das Schloß durch das Vorder- oder Hinterrad zu ziehen, da der Rahmen mit den übrigen Komponenten dann ungesichert bleibt.

Ausführliche Informationen zum Thema Fahrraddiebstahl und Vorbeugung liefert der ADFC.

Anmerkung des Autors: Da Wikipedia bezüglich der Fahrradthemen recht gute Informationen liefert, habe ich entgegen meinen Gewohnheiten Links zu den jeweiligen Lemmata bei Wikipedia gesetzt.

Die Ampel bleibt für Radfahrer rot

Montag, November 30th, 2009

 Das Phänomen

Es gibt Seitenstraßen ohne (benutzungspflichtigen) Radweg, die an Kreuzungen mit Verkehrsampeln einmünden. Vorschriftsmäßig fährt der Radler auf der Fahrbahn an die Haltelinie heran und wartet auf Grün. Das Warten zieht sich hin. Es bleibt rot.

Die Ursache

Hier in der Region werden viele Induktionsampeln eingesetzt. Die Ursache für die lange Wartezeit liegt darin, daß das Fahrrad keine Induktion auslöst.  Sogar Motorradfahrer berichten im Internet, daß ihr Gefährtan an einigen Ampeln die Induktionsschleife nicht auslöst.

Was tun in solchen Fällen?

Betroffene Radfahrer müssen ein Weilchen warten. Dann dürfen sie von einem Defekt der Ampelanlage ausgehen und sich vorsichtig vortasten. Recherchen  im Internet weisen darauf hin, daß die Gerichte eine Wartezeit von 5 Minuten voraussetzen. Einige Fahrradcomputer bieten eine Stopuhr, nun wissen wir wofür.
Schneller geht es, allerdings ist dieses Vorgehen nicht rechtlich gedeckt, wenn der Radfahrer kurz absteigt, das Rad stehen läßt, zur Fußgängerampel geht und dort den Knopf drückt, dann schnell zu seinem Rad zurückeilt und aufsteigt, um beim kommenden Grün loszufahren. Dieses Vorgehen empfiehlt sich besonders, wenn kein Kraftfahrer zur Hilfe eilt.
Gut ist es, wenn hinter dem Radfahrer eine “Blechbüchse” herbeikommt. Da kann das Rad einfach leicht nach Rechts versetzt und der Kraftfahrer weiter vorgewunken werden. Er löst natürlich aus. In der rechtlichen Theorie sind übrigens Fahrrad und Automobil gleichberechtigte Fahrzeuge.

Das Problem muß der zuständigen kommunalen Verwaltung bekanntgegeben werden. Die Statverwaltung Rendsburg bemüht sich derzeit, einige dieser Problemfälle zu beseitigen. In Büdelsdorf sind nach der Umgestaltung der Kreuzungen an der B203 Hollerstraße/Brückenstraße neue Problemfälle hinzugekommen.

Alle betroffenen Leser sind aufgerufen, sich an die zuständige Verwaltung zu wenden! Ansonsten können Meldungen auch an die Email-Adresse rote-Ampel[at]Rad-in-RD.de gesandt werden.

Erfahrungsbericht: Fahrt auf der Denkerstraße über den Thormannplatz in die Gerhardstraße

Sonntag, Juni 14th, 2009

 Etwa 2006, als mein eigentlicher Weg an der Obereider wegen der Umgestaltung kaum noch befahrbar war, begann ich nach einem alternativen Weg zum Bahnhof und zurück zu suchen und recherchierte auch im Internet nach Rechten und Pflichten von Radfahrern. Für mich, der 1993 Führerschein gemacht hatte, war neu, daß es keine allgemeine Radwegenutzungspflicht mehr gibt. Ich stellte fest, daß die Eisenbahnstraße und die Denkerstraße mit dem Rad befahren werden dürfen. Dort gibt es keinen straßenbegleitenden Radweg, dessen Nutzung durch die Zeichen 237, 240 oder 241 geboten wäre, ein Verbot für Radfahrer durch Zeichen 254 gibt es nur für die Dresdner Brücke. Danach folgt an den Einmündungen kein weiteres Verkehrszeichen, das die Nutzung mit dem Rad verbietet.
Viele Autofahrer meinen nun, diese dreispurige Straße sei nur für sie geschaffen. Viele Radfahrer scheinen ähnlich unwissend zu sein und fahren ordnungswidrig auf dem Gehweg. Mit § 2 (4) StVO wird geregelt, daß Radfahrer auf der Fahrbahn fahren müssen, wenn durch Verkehrszeichen nichts Anderes geboten ist. Die Fahrbahn ist eben genau jener Raum, den Autofahrer für sich beanspruchen.

Nun fahre ich auf dem Heimweg vom Bahnhof wie gewohnt in Richtung Kieler Straße, überquere dort an der Ampel die Straße, fahre dann aber nicht auf den Radweg - überflüssige Spurwechsel sind nämlich gefährlich und damit unzumutbar -, sondern auf der Fahrbahn nach Links und hinter der Eisenbahnbrücke vor dem Stadttheater nach Rechts auf die Eisenbahnstraße über die Denkerstraße in Richtung Thormannplatz. Da ich hinter der Dresdner Brücke auf die Eisenbahnstraße wechsle, betrifft mich das Verbotzeichen (Zeichen 254) am Beginn der Brücke nicht. Leider ist der Spurwechsel nach Rechts, der für langsamere Fahrzeuge obligatorisch sein dürfte, nicht immer möglich. Spätestens kurz vor dem Thormannplatz ließe man mich nicht wieder auf die Geradeausspur einfädeln.
Am Thormannplatz geht es Geradeaus. An der Ampel kann es passieren, daß nervöse Blechbüchsenführer auf der Kreuzung eng überholen. Leider bedenkt dabei nicht jeder Berufskraftfahrer die Länge seines Busses, so daß ich schon mal bremsen muß, um nicht vom Heck umgehauen zu werden. Wildes Gepöbel deutet darauf hin, daß diese gefährlichen Situationen absichtlich herbeigeführt werden.
Da ein Wechsel auf den unzumutbare, aber mit Z. 241 versehenen Radweg nicht möglich ist, geht die Fahrt auf der Fahrbahn weiter. Auf Höhe der Ladenzeile ist der schmale Radweg zu eng an den Parkbuchten vorbeigeführt, so daß er unzumutbar, da gefährlich ist. Der Radweg ist durchehend bestenfalls 1,2 m breit und die Türen der dort parkenden Fahrzeuge ragen stark in ihn hinein. Der Gehweg an der Ladenzeile ist auch recht schmal; die Türen der Geschäfte liegen direkt am Gehweg.
Vor dem Arbeitsamt könnte der Radfahrer auf den Radweg wechseln, der aber an der Einmündung der Prof.-Koopmann-Straße ohnehin endet. Diese Spurwechsel sind gefährlich und unzumutbar. Außerdem gibt es keine zumutbare Auffahrmöglichkeit. Also geht es auf der Fahrbahn weiter.
Links ist ein Z. 254 zu sehen, daß aber nur den linksseitigen Zweirichtungsradweg aufhebt. Die Fahrbahn der Gerhardstraße ist davon nicht betroffen, also können wir auf ihr weiterradeln.

Anfang 2009 überholte mich ein Kleinwagen  sehr eng, der Beifahrer meckerte, ich solle auf dem Radweg fahren. An der Kreuzung mit der Eckernförder Straße holte ich das Fahrzeug ein. Umzu dem Pöbel zu gelangen, wechselte ich auf den unzumutbaren Radweg, der rechtswidrig mit Z. 241 StVO versehen ist. Da sah ich am Kragen des Beifahrers die Aufschrift “T.H.Sievers” (Stadtverkehr in Randsburg).
Am 3. März 2009 wurde ich von einer Frau mit hysterischer Stimme bedroht. Sie hatte nur noch eine Hand am Lenker ihrer metallenen Waffe, als sie mich äußerst eng überholend vermutlich mit der Rechten auf den unzumutbaren Radweg verweisen wollte. Sie wollte mich der Straße verweisen, also de facto in einem Acte der Amtsanmaßung einen Platzverweis aussprechen. Ich hatte regelrecht den Eindruck, sie würde gleich das Lenkrad verreißen und mich abdrängen.

Alles in allem handelt es  sich bei diesen Gefährdungen um Einzelfälle. Diese Störungen wären duch Aufklärung aber vermeidbar. Ungehaltene Reaktionen von Radfahrern auf diese Belehrungen erklären sich zum Einen durch das Adrenalin angesichts der sportlichen Betätigung, aber zum Anderen vorrangig durch den Nervfaktor, welchen die Situation hat, daß Unwissende meinen, sie wüßten es besser.
Diese Einzelfälle kommen alle paar Wochen vor. Auffällig ist, daß die Fahrt auf der Fahrbahn trotzdem viel weniger gefährliche Situationen als die Fahrt auf einem Radweg bietet. Während ein Radwegbenutzer an jeder Einmündung und Auffahrt damit rechnen muß umgefahren zu werden, mehrmals täglich deshalb bremsen muß, dazu noch sich öffnenden Autotüren oder auf Hochbordradwegen unachtsamen Fußgängern ausweichen muß, ist die Zahl der Gefährdungen auf der Fahrbahn marginal.
Traurig ist, daß die Polizei gegen die Störer im Regelfall nicht vorgeht, daß sie eher den Radfahrer belästigt und unwissend darauf verweist, daß das Verhalten des Radfahres gefährlich wäre. Daß der Radfahrer sich rechtskonform verhält, und die Gefahr vom Störer ausgeht, wird ausgeblendet. Auch die Staatsanwaltschaft verfolgt die Nötigungen etc. auch nicht weiter, wie immer wieder zu lesen ist. Interessant ist dabei das Beispiel von Max vom Verein gegen Radwege. Daher hatte ich bisher auch nur eine Anzeige erstattet; das Verfahren wurde natürlich eingestellt, aber nicht ohne dumme Kommentare in der Begründung.

Übrigens muß ein Radfahrer nicht am äußersten rechten Rand seiner Spur fahren. Er darf und sollte 0,85 m zum Straßenrand hin als Reserve wahren. Das Rechtsfahrgebot bezieht sich auf die Spur der Fahrbahn. Als langsamerer Verkehrsteilnehmer muß ein Radfahrer natürlich gemäß § 5 (6) StVO dem sich stauenden Verkehr hinter sich das Überholen ermöglichen. Auf der zu meinen Nutzungszeiten eher weniger stark befahrenen zweispurigen Fahrbahn ist es für mich bisher nicht notwendig geworden, jemandem Platz zu machen. Beim Überholvorgang sollte der Überholende 1,5 bis 2 m Seitenabstand vom Radfahrer wahren, je nach Richterspruch. Die Straßenverkehrsordnung enthält leider keinen absoluten Wert.

Nun kommt der wirklich interessante Teil dieses Berichtes, denn nun beschreibe ich Euch, mit welchen Mitteln die Rendsburger Bildungsunterschicht … pardon! … einige Rendsburger Autofahrer “ihre” Straße verteidigen. Das reicht vom Hupen neben mir über Brüllerei und wüste Gesten bis hin zu bedrängenden und gefährlichen Manövern. Da brüllt schon mal einer aus dem Auto, ich solle auf dem Radweg an der Obereider fahren. Wenn er das Fenster nicht sofort schließt, teile ich ihm mit, daß der Radweg dort nicht für mich nutzungspflichtig ist, da er nicht die Straße begleitet. Ist er zu schnell, brülle ich zugegebenermaßen hinterher, was ich von derartigen Personen wie ihm halte.
Viele Autofahrer überholen äußerst eng. Ich versuche dann, in der Hoffnung, daß der Überholer es im Rückspiegel sieht, mit Handgesten auf diese Gefährdung hinzuweisen. Zum Glück habe ich nach Rechts meine Reserve.
Die Krönung der gefährdenden Unverschämtheit war aber  am 19. Dezember 2007 um ca. 18:45 der Fahrer eines silbernen BMWs. Dieser hupte kurz hinter mir, als hätte er sich erschrocken, daß ich da bin, überholte äußerst eng, so daß ich ihm leicht ohne Verrenkungen in die Tür hätte treten können, machte seltsame Gesten und scherrte ohne Not äußerst eng vor mir wieder auf der rechten Spur ein, so daß ich leicht bremsen mußte. Das sind die gefährlichen Ausnahmen, denen wirklich dringend ihr Führerschein entzogen werden sollte. Leider hatte ich mir das Kennzeichen im ersten Schreck nicht gemerkt, ansonsten hätte ich diese offensichtlich zum Führen eines Fahrzeuges ungeeignete Person angezeigt.
Natürlich gibt es auch sehr viele ordentliche Autofahrer, welche die Spur wechseln, um mich zu überholen. Außerdem seien jene paar mehr als Netten Autofahrer erwähnt, die mir das einfädeln ermöglichen, indem sie langsamer werden. Dieses tun sie ohne Not und Pflicht, dafür bin ich dankbar, aber das verunsichert mich und die anderen Verkehrsteilnehmer ehrlichgesagt. Seid Euch versichert, ich setze mich niemandem vor die Nase, so daß er bremsen müßte! Schließlich habe ich nur zwischen 18 und 30 km/h drauf, während Ihr mit meist über 50 km/h düst.

Leider sind viele Verkehrsteilnehmer, darunter auffallend viele Autofahrer, mit den Verkehrsregeln nicht vertraut. Es ist ein Wunder, daß nicht viel mehr Unfälle geschehen. Vielleicht wären regelmäßige theoretische Prüfungen notwendig? Ich selbst darf mich davon nicht ausnehmen, da ich selbst erst durch Recherche mit vielen Regelungen vertraut wurde.

Fockbecker Chaussee, stadtauswärts

Sonntag, Juni 14th, 2009

 Ein Erfahrungsbericht vom 4.03.09

Jedes Mal, wenn ich die Fockbecker Chaussee hinauffahre, ist es dasselbe Procedere. Hinter der Eckernförder Straße komme ich trotz verlangsamtem Tempo ins Trudeln, weil der dort benutzungspflichtige Radweg (Z. 241) in einem unmöglichen Bogen geführt wird. Es sollte möglich sein, an solch einer Stelle mit 14 km/h zu fahren, ohne eine Landung im Bewuchs befürchten zu müssen! Es folgt die Ampel an der Kreuzung mit der Schleswiger Chaussee, welche mit ihrer Schaltung die Radfahrer auf dem benutzungspflichtigen Radweg gegenüber dem Verkehr auf der Fahrbahn benachteiligt. Diese Benachteiligung sollte nach Willen des Bundesverkehrsministeriums und der StVO eigentlich nicht bestehen. Jedes Mal kommt mir auch die Galle hoch, wenn ich rechts in der Schleswiger Chaussee das Zeichen 254 (”Verbot für Radfahrer”) erblicke, daß die Radfahrer dort auf den gefährlichen linksseitigen Radweg zwingt. Nun fahre ich auf der Fockbecker Chaussee weiter und  blicke hinter Aral auf einen schmalen Radweg mit knapp 1,4 m Breite, da sich direkt neben dem Radweg die Parkbuchten befinden, geht die Fahrt auf der Fahrbahn weiter, weil der Radweg hier eindeutig zu gefährlich, also im Sinne der Rechtsprechung unzumutbar ist. Niemand darf mit dem Risiko, eine sich öffnende Tür abzubekommen, per Benutzungspflicht auf den Radweg gezwungen werden. Nicht der Verkehrsfluß auf der Fahrbahn bei hohem Verkehrsaufkommen genießt Vorrang, sondern das Grundrecht des Radfahrers auf körperliche Unversehrtheit. Genau deshalb gab es 1998 unter Bundesverkehrsminister Wissmann die sogenannte Fahrradnovelle der Straßenverordnung, welche bessere Rahmenbedingungen für die stark gefährdeten Radfahrer schaffen sollte. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung verlangt eine Mindestbreite von 1,5 m für mit Z. 241 versehene Einrichtungsradwege. Einrichtungsradweg, das Stichwort, welches die vielen Geisterradler auf diesem Radweg wohl noch nie vernommen haben. Auch baulich ist der Zustand katastrophal, an jeder privaten Auffahrt gleicht das Radfahren dem Hochseesegeln bei starkem Wellengang, an den Einmündungen fürchte ich um meine Felgen. Für mich geht die Fahrt auf der Fahrbahn und nicht auf dem gefährlichen Radweg weiter. Da es bis zur Ampel an der Kreuzung mit der Friedrichstädter Straße meines Erachtens keine zumutbare Auffahrtmöglichkeit auf den benutzungspflichtigen Radweg gibt, geht die Fahrt auf der Fahrbahn auf der Fahrbahn bis dorthin weiter.

Vor wenigen Wochen wurde ich dort von Polizisten angewiesen, ich möge doch den Radweg nutzen. Pikanterweise geschah dieses kurz vor der Bushaltestelle, wo die Parkbuchten wenige Meter zu Ende sind, aber wie an jedem Sonntag ein Golf auf einer Einfahrt stand, so daß er in den Radweg hineinragt. Ich wurde darauf hingewiesen, ich solle auf den Gehweg ausweichen. Na toll, liebe Polizisten! Ihr sollt das Recht schützen und Euch der Störer annehmen und nicht gesetzestreue Radfahrer belästigen! Der Ausbildungsstand einiger Polizisten in Rendsburg und Umgebung scheint sehr schlecht zu sein. So durfte ich mir vor wenigen Tagen in der Hollerstraße (West), wo keine Benutzungspflicht angeordnet ist, von einer weiblichen Stimme aus einem silber-blauen Kombi anhöre, ich solle auf dem Radweg fahren, denn Radwege hießen Radwege, weil sie für Fahrradfahrer da seien.
Diese Polizisten verspielen in der letzten Zeit meinen letzten Respekt für die Arbeit der Polizei. Schon die Ereignisse von Duisburg zeigten deutlich, daß die Polizei nicht mehr auf der Seite des Gesetzes und des Rechtstaates steht, sondern unverhältnismäßig in eine Wohnung einbricht, um dem antisemitischen Mob auf der Straße eine Freude mit dem Diebstahl zweier israelischer Flaggen zu bereiten.
Laut Landesverwaltungsgesetz müssen Polizisten sich der Störer annehmen und dürfen Nichtstörer deshalb nicht belästigen. Die Polizisten der Fockbecker Chaussee aber nahmen sich nicht des störenden Fahrzeuges, sondern meiner Person an. Das Argument, die Fahrt auf der Fahrbahn sei gefährlich, ist dank der Statistiken über solche miserablen Radwege hinfällig. Grollend folgte ich der polizeilichen Anordnung, widersprach ihr aber im Nachhinein schriftlich.

schmaler Radweg in der Fockbecker Chaussee

Fahrzeug ragt in den Radweg

In den schmalen Radweg der Fockbecker Chaussee hineinragend