Etwa 2006, als mein eigentlicher Weg an der Obereider wegen der Umgestaltung kaum noch befahrbar war, begann ich nach einem alternativen Weg zum Bahnhof und zurück zu suchen und recherchierte auch im Internet nach Rechten und Pflichten von Radfahrern. Für mich, der 1993 Führerschein gemacht hatte, war neu, daß es keine allgemeine Radwegenutzungspflicht mehr gibt. Ich stellte fest, daß die Eisenbahnstraße und die Denkerstraße mit dem Rad befahren werden dürfen. Dort gibt es keinen straßenbegleitenden Radweg, dessen Nutzung durch die Zeichen 237, 240 oder 241 geboten wäre, ein Verbot für Radfahrer durch Zeichen 254 gibt es nur für die Dresdner Brücke. Danach folgt an den Einmündungen kein weiteres Verkehrszeichen, das die Nutzung mit dem Rad verbietet.
Viele Autofahrer meinen nun, diese dreispurige Straße sei nur für sie geschaffen. Viele Radfahrer scheinen ähnlich unwissend zu sein und fahren ordnungswidrig auf dem Gehweg. Mit § 2 (4) StVO wird geregelt, daß Radfahrer auf der Fahrbahn fahren müssen, wenn durch Verkehrszeichen nichts Anderes geboten ist. Die Fahrbahn ist eben genau jener Raum, den Autofahrer für sich beanspruchen.
Nun fahre ich auf dem Heimweg vom Bahnhof wie gewohnt in Richtung Kieler Straße, überquere dort an der Ampel die Straße, fahre dann aber nicht auf den Radweg - überflüssige Spurwechsel sind nämlich gefährlich und damit unzumutbar -, sondern auf der Fahrbahn nach Links und hinter der Eisenbahnbrücke vor dem Stadttheater nach Rechts auf die Eisenbahnstraße über die Denkerstraße in Richtung Thormannplatz. Da ich hinter der Dresdner Brücke auf die Eisenbahnstraße wechsle, betrifft mich das Verbotzeichen (Zeichen 254) am Beginn der Brücke nicht. Leider ist der Spurwechsel nach Rechts, der für langsamere Fahrzeuge obligatorisch sein dürfte, nicht immer möglich. Spätestens kurz vor dem Thormannplatz ließe man mich nicht wieder auf die Geradeausspur einfädeln.
Am Thormannplatz geht es Geradeaus. An der Ampel kann es passieren, daß nervöse Blechbüchsenführer auf der Kreuzung eng überholen. Leider bedenkt dabei nicht jeder Berufskraftfahrer die Länge seines Busses, so daß ich schon mal bremsen muß, um nicht vom Heck umgehauen zu werden. Wildes Gepöbel deutet darauf hin, daß diese gefährlichen Situationen absichtlich herbeigeführt werden.
Da ein Wechsel auf den unzumutbare, aber mit Z. 241 versehenen Radweg nicht möglich ist, geht die Fahrt auf der Fahrbahn weiter. Auf Höhe der Ladenzeile ist der schmale Radweg zu eng an den Parkbuchten vorbeigeführt, so daß er unzumutbar, da gefährlich ist. Der Radweg ist durchehend bestenfalls 1,2 m breit und die Türen der dort parkenden Fahrzeuge ragen stark in ihn hinein. Der Gehweg an der Ladenzeile ist auch recht schmal; die Türen der Geschäfte liegen direkt am Gehweg.
Vor dem Arbeitsamt könnte der Radfahrer auf den Radweg wechseln, der aber an der Einmündung der Prof.-Koopmann-Straße ohnehin endet. Diese Spurwechsel sind gefährlich und unzumutbar. Außerdem gibt es keine zumutbare Auffahrmöglichkeit. Also geht es auf der Fahrbahn weiter.
Links ist ein Z. 254 zu sehen, daß aber nur den linksseitigen Zweirichtungsradweg aufhebt. Die Fahrbahn der Gerhardstraße ist davon nicht betroffen, also können wir auf ihr weiterradeln.
Anfang 2009 überholte mich ein Kleinwagen sehr eng, der Beifahrer meckerte, ich solle auf dem Radweg fahren. An der Kreuzung mit der Eckernförder Straße holte ich das Fahrzeug ein. Umzu dem Pöbel zu gelangen, wechselte ich auf den unzumutbaren Radweg, der rechtswidrig mit Z. 241 StVO versehen ist. Da sah ich am Kragen des Beifahrers die Aufschrift “T.H.Sievers” (Stadtverkehr in Randsburg).
Am 3. März 2009 wurde ich von einer Frau mit hysterischer Stimme bedroht. Sie hatte nur noch eine Hand am Lenker ihrer metallenen Waffe, als sie mich äußerst eng überholend vermutlich mit der Rechten auf den unzumutbaren Radweg verweisen wollte. Sie wollte mich der Straße verweisen, also de facto in einem Acte der Amtsanmaßung einen Platzverweis aussprechen. Ich hatte regelrecht den Eindruck, sie würde gleich das Lenkrad verreißen und mich abdrängen.
Alles in allem handelt es sich bei diesen Gefährdungen um Einzelfälle. Diese Störungen wären duch Aufklärung aber vermeidbar. Ungehaltene Reaktionen von Radfahrern auf diese Belehrungen erklären sich zum Einen durch das Adrenalin angesichts der sportlichen Betätigung, aber zum Anderen vorrangig durch den Nervfaktor, welchen die Situation hat, daß Unwissende meinen, sie wüßten es besser.
Diese Einzelfälle kommen alle paar Wochen vor. Auffällig ist, daß die Fahrt auf der Fahrbahn trotzdem viel weniger gefährliche Situationen als die Fahrt auf einem Radweg bietet. Während ein Radwegbenutzer an jeder Einmündung und Auffahrt damit rechnen muß umgefahren zu werden, mehrmals täglich deshalb bremsen muß, dazu noch sich öffnenden Autotüren oder auf Hochbordradwegen unachtsamen Fußgängern ausweichen muß, ist die Zahl der Gefährdungen auf der Fahrbahn marginal.
Traurig ist, daß die Polizei gegen die Störer im Regelfall nicht vorgeht, daß sie eher den Radfahrer belästigt und unwissend darauf verweist, daß das Verhalten des Radfahres gefährlich wäre. Daß der Radfahrer sich rechtskonform verhält, und die Gefahr vom Störer ausgeht, wird ausgeblendet. Auch die Staatsanwaltschaft verfolgt die Nötigungen etc. auch nicht weiter, wie immer wieder zu lesen ist. Interessant ist dabei das Beispiel von Max vom Verein gegen Radwege. Daher hatte ich bisher auch nur eine Anzeige erstattet; das Verfahren wurde natürlich eingestellt, aber nicht ohne dumme Kommentare in der Begründung.
Übrigens muß ein Radfahrer nicht am äußersten rechten Rand seiner Spur fahren. Er darf und sollte 0,85 m zum Straßenrand hin als Reserve wahren. Das Rechtsfahrgebot bezieht sich auf die Spur der Fahrbahn. Als langsamerer Verkehrsteilnehmer muß ein Radfahrer natürlich gemäß § 5 (6) StVO dem sich stauenden Verkehr hinter sich das Überholen ermöglichen. Auf der zu meinen Nutzungszeiten eher weniger stark befahrenen zweispurigen Fahrbahn ist es für mich bisher nicht notwendig geworden, jemandem Platz zu machen. Beim Überholvorgang sollte der Überholende 1,5 bis 2 m Seitenabstand vom Radfahrer wahren, je nach Richterspruch. Die Straßenverkehrsordnung enthält leider keinen absoluten Wert.
Nun kommt der wirklich interessante Teil dieses Berichtes, denn nun beschreibe ich Euch, mit welchen Mitteln die Rendsburger Bildungsunterschicht … pardon! … einige Rendsburger Autofahrer “ihre” Straße verteidigen. Das reicht vom Hupen neben mir über Brüllerei und wüste Gesten bis hin zu bedrängenden und gefährlichen Manövern. Da brüllt schon mal einer aus dem Auto, ich solle auf dem Radweg an der Obereider fahren. Wenn er das Fenster nicht sofort schließt, teile ich ihm mit, daß der Radweg dort nicht für mich nutzungspflichtig ist, da er nicht die Straße begleitet. Ist er zu schnell, brülle ich zugegebenermaßen hinterher, was ich von derartigen Personen wie ihm halte.
Viele Autofahrer überholen äußerst eng. Ich versuche dann, in der Hoffnung, daß der Überholer es im Rückspiegel sieht, mit Handgesten auf diese Gefährdung hinzuweisen. Zum Glück habe ich nach Rechts meine Reserve.
Die Krönung der gefährdenden Unverschämtheit war aber am 19. Dezember 2007 um ca. 18:45 der Fahrer eines silbernen BMWs. Dieser hupte kurz hinter mir, als hätte er sich erschrocken, daß ich da bin, überholte äußerst eng, so daß ich ihm leicht ohne Verrenkungen in die Tür hätte treten können, machte seltsame Gesten und scherrte ohne Not äußerst eng vor mir wieder auf der rechten Spur ein, so daß ich leicht bremsen mußte. Das sind die gefährlichen Ausnahmen, denen wirklich dringend ihr Führerschein entzogen werden sollte. Leider hatte ich mir das Kennzeichen im ersten Schreck nicht gemerkt, ansonsten hätte ich diese offensichtlich zum Führen eines Fahrzeuges ungeeignete Person angezeigt.
Natürlich gibt es auch sehr viele ordentliche Autofahrer, welche die Spur wechseln, um mich zu überholen. Außerdem seien jene paar mehr als Netten Autofahrer erwähnt, die mir das einfädeln ermöglichen, indem sie langsamer werden. Dieses tun sie ohne Not und Pflicht, dafür bin ich dankbar, aber das verunsichert mich und die anderen Verkehrsteilnehmer ehrlichgesagt. Seid Euch versichert, ich setze mich niemandem vor die Nase, so daß er bremsen müßte! Schließlich habe ich nur zwischen 18 und 30 km/h drauf, während Ihr mit meist über 50 km/h düst.
Leider sind viele Verkehrsteilnehmer, darunter auffallend viele Autofahrer, mit den Verkehrsregeln nicht vertraut. Es ist ein Wunder, daß nicht viel mehr Unfälle geschehen. Vielleicht wären regelmäßige theoretische Prüfungen notwendig? Ich selbst darf mich davon nicht ausnehmen, da ich selbst erst durch Recherche mit vielen Regelungen vertraut wurde.