Archive for the ‘Büdelsdorf’ Category

Termine für Radfahrer am Montag, 8. März

Montag, März 8th, 2010

1.) Um 18 Uhr gibt es eine Vorstellung eines Planes für die Hollerstraße-West eben dort im Informationsbüro. Es sei daran erinnert, daß dort Shared Space angedacht ist.

2.) Für 20 Uhr lädt der ADFC zum Radler-Stammtisch in der Alten Markthalle. Eingeladen sind wie immer alle Interessierten an Fahrradthemen, auch Nichtmitglieder.

Reaktionen auf den Beitrag “Die Ampel bleibt für Radfahrer rot”

Montag, Dezember 21st, 2009

Auf den Beitrag Die Ampel bleibt für Radfahrer rot hin kamen wie aufgefordert einige Zuschriften. Alle betroffenen Leser sind weiterhin aufgerufen, sich an die zuständige Verwaltung zu wenden! Auch sollen weiterhin gerne Meldungen auch an die Email-Adresse rote-Ampel[at]Rad-in-RD.de gesandt werden.

Induktionsampeln sind eigentlich nicht Stand der Technik. Lichtzeichenanlagen mit Steuerung mit Hiilfe von Kameras bieten mehr Möglichkeiten, sind aber für Vandalismus anfällig.

Nacholgende Ampeln reagieren nicht auf Radfahrer, aufgeführt werden sie nach Ort getrennt. Rendsburg unterhält eine eigene Straßenverkehrsbehörde, für alle Kommunen unter 20.000 Einwohner ist die Kreisverwaltung zuständig. Dort, wo wir es überprüft haben, ist ein Vermerk dahinter.

I. Büdelsdorf

- Einmündung der Hollerstraße West (Radweg ohne Benutzungspflicht)  in die Brückenstraße bzw. Hollerstraße (B203)
- Einmündung der Vorwerkallee  in die Brückenstraße bzw. Hollerstraße (B203)
- Einmündung der Ahlmannnallee  in die Brückenstraße bzw. Hollerstraße (B203)

II. Rendsburg

- Einmündung der Konrad-Adenauer-Allee (kein Radweg) in die Kieler Straße (überprüft, bekannt)
- Einmündung der Königstraße (kein Radweg) in die Grafenstraße (überprüft, bekannt)
- Einmündung der Mühlenstraße (kein Radweg) in die Eisenbahnstraße (nach Radler-Stammtisch überprüft, bekannt)
- Einmündung des Schloßplatzes (kein Radweg) in die Eisenbahnstraße (überprüft, bekannt)

Wir warten auf weitere Hinweise!

Zum Schluß lassen wir den Juristen Kettler zu Wort kommen, der sich über solche Ampeln in seinem Aufsatz Sind Radfahrer bessere Menschen? (NZV Jan. 2009) äußert.

Wer Rote Wellen für Radfahrer schaltet, Bettelampeln installiert, die den Nutzer jedes Mal einen ganzen Ampelumlauf Zeit kosten im Verhältnis zum parallel laufenden Fahrverkehr, oder gar Induktionsschleifen verlegt, die auf Radfahrer schlechterdings nicht ansprechen, braucht sich nicht über Rotlichtverstöße von Radfahrern zu wundern. Sicherheitsrelevant ist das Rotlichtfahren durch Radfahrer jedoch kaum: Radfahrer nehmen in der Regel eine sorgfältige Sicherheitsanalyse vor ihrer Rotlichtfahrt vor. Dementsprechend finden sich in den Unfallstatistiken nur extrem wenig Radfahrer, die bei Rotlicht fuhren. Die überwiegende Zahl der verunglückten Radfahrer fuhr bei Grün und hatte Vorfahrt.

Einen Blick auf einen Unfall vom November 2009 in der Brückenstraße

Montag, Dezember 7th, 2009

Am 11. November 2009 war in der Brückenstraße an der Einmündung am Ahlmannkai ein Radfahrer verletzt worden. Aber was ist da geschehen? Wie können wir für uns vermeiden, daß so etwas uns passiert? Deshalb wollen wir uns die Pressemeldung der Polizei mal genauer ansehen. Problematisch bei dieser Quelle ist, daß nicht immer alle Angaben, die auf die Schnelle hinausgehen, stimmen. Das durften die Familie und Freunde eines im August am Thormannplatz tödlich verunglückten Fahrradfahrers erleben, da hatte der Radfahrer plötzlich in der Berichterstattung selbst schuld, obwohl er wohl infolge unglücklicher Umstände die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte.
Quellenkritisch müssen die Polizeimeldungen ohnehin gelesen werden. In vielen Regionen vor allem Süddeutschlands wird in der Pressemeldung betont, daß der verunfallte Radfahrer keinen Helm getragen hätte. Dabei gibt es keine Helmpflicht für Fahrradfahrer in Deutschland, auch ist ein Nutzen von Helmen nicht nachgewiesen. Gerne wird auch geschrieben, der Radfahrer hätte einen Radweg nicht benutzt. Bei der Ortsbesichtigung wird aber klar, daß der Radfahrer den Radweg gar nicht benutzen mußte, oder es handelt sich um einen Gehweg mit “Fahrrad frei”. Diese mögliche Unzuverläßlichkeit der Quelle müssen wir berücksichtigen. Und deshalb bitten wir die Unfallbeteiligten und ihre Angehörigen um Nachsicht, falls wir einen falschen Schluß ziehen.

 Büdelsdorf / Kreis RD-ECK (ots) - 091112-2-pdnms    Radfahrer schwer verletzt    Büdelsdorf / Kreis RD-ECK. Ein 27-jähriger Radfahrer wurde gestern (11.11.09, 19.05 Uhr) bei einem Unfall auf der Kreuzung Brückenstraße / Am Alhmannkai so schwer verletzt, dass er im Krankenhaus stationär aufgenommen werden musste. Wie die Polizei feststellte, hatte der Radfahrer zulässig den linken Radweg der Brückenstraße aus Richtung Hollerstraße kommend befahren. Ihm entgegen kam die Fahrerin (24) eines Opel Vectra. Diese wollte ihrerseits nach rechts in die Straße Am Ahlmannkai einbiegen und übersah dabei den sich nähernden Radfahrer. Es kam zum Zusammenstoß. Der Radfahrer prallte zunächst auf die Motorhaube und blieb dann auf der Fahrbahn liegen.

    Sönke Hinrichs

Wir erfahren den Unfallort ” auf der Kreuzung Brückenstraße / Am Alhmannkai”. Da der Radfahrer aus Büdelsdorf aus Richtung Büdelsdorf kam und “zulässig den linken Radweg der Brückenstraße” benutzte, muß die Zufahrt zu ACO und Mc Donald’s gemeint sein. Die Autofahrerin kam ihm auf der Fahrbahn entgegen, um “nach rechts in die Straße Am Ahlmannkai einbiegen”, d.h. der Radfahrer fuhr geradeaus, sie bog ab und nahm ihn auf die Haube. Da der Radfahrer der PKW-Führerin wohlgemerkt entgegen kam, bewegte er sich in ihrem Sichtfeld.
Das ist ein typischer Abbiegefehler, wie er die Radfahrer auf Radwegen häufig bedroht. Erschreckend ist dabei, daß der Radfahrer sich im Sichtfeld bewegte. Wäre er aus Rendsburgkommend in RichtungHollerstraße unterwegs gewesen,wäre er außerhalb des Sichtfeldes der Autofahrerin gewesen, was die meisten Radwege so gefährlich macht. Der Fehler und damit die Schuld liegen mutmaßlich bei der PKW-Führerin.

Der Radweg ist an der Ampel leicht verschwenkt. In der VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 finden wir unter Randnunmer  26 folgendes: “Das Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen sowie das Einfahren an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist mit Gefahren verbunden. Auf eine ausreichende Sicht zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und dem Radverkehr ist deshalb besonders zu achten. So ist es notwendig, den Radverkehr bereits rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung im Sicht feld des Kraftfahrzeugverkehrs zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder Einmündung darauf abzustimmen. Zur Radwegeführung vgl. zu § 9 Abs. 2 und 3; Rn. 3 ff.” Dieser Umstand, auf den sich diese Vorschrift bezieht, ist wohlgemerkt seit 1990er Jahren bekannt; die Brückenstraße im jetzigen Zustand wurde 2008 hergestellt. Ist die Verschwenkung zu groß, damit zu gefährlich, und hat der zuständige Landesbetrieb vielleicht die Zeit verpennt? Wurde bei Planung und Ausführung nur auf den Verkehrsfluß der Kraftfahrzeuge auf der Fahrbahn geachtet und dabei die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer aus den Augen gelassen?

Eine andere Frage, die sich uns nun aufdrängt, ist jene, warum der Radfahrer dort “zulässig” den linken Radweg benutzte. An den Radwegen an der Brückenstraße besteht eine Radwegebenutzungspflicht, die dort durch Zeichen 241 StVO angeordnet ist. Das Verkehrsaufkommen liegt bei fast 28.000 Kfz/d, so daß bei Existenz zumutbarer Radwege ausnahmsweise und Prüfung nach § 45 IX StVO eine Benutzungspflicht angeordnet werden dürfte. Das legitimiert aber noch kein Geisterradeln.
Das Benutzungsrecht für linke Radwege, das sind Radwege in Fahrtrichtung links, muß explizit ausgesprochen werden. Das wiederum darf nur nach eingehender Prüfung und ausnahmsweise geschehen, wie wir der VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Rn. 35 (für Andere Radwege) entnehmen können. Hier wird wohl davon ausgegangen, daß die Aufstellung linksseitiger Zeichen 241 StVO das linksseitige Benutzungsrecht begründet.
Die Breite der Furt an der Ampel muß bei Freigabe für die linksseitige Nutzung 3 m breit sein, das verlangt die VwV-StVO zu § 9 Ab. 2 Randnummer  5. Für andere Radwege, das sind Radwege ohne Benutzungspflicht, verlangt die VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 in Randnummer 37, daß “die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume (vgl. Nummer II 2 Buchstabe a zu § 2 Abs. 4 Satz 2; Rn. 17 ff.) durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2 m, beträgt” Sind diese Breiten denn gegeben, liebe Zuständigen in der Kreisverwaltung? Oder wurden die linksseitigen Zeichen 241 StVO nur versehentlich aufgestellt? Außerdem muß “die Führung [des Radweges] an den Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten eindeutig und besonders gesichert” sein. Das ist an der Einmündung der Straße Am Ahlmannkai in die Brückenstraße nicht gegeben. Nichts weist darauf hin, daß da Radfahrer von Links kommen dürfen.

Das mläßt die Verletzungen des Radfahrers nicht schneller verheilen. Aber es ist vielleicht für die Unfallverursacherin ganz interessant, daß vielleicht die Verwaltung an jener Stelle nicht alles richtig gemacht haben könnte. Da hilft nur der Griff zum Maßband und die Exkursion zur Unfallstelle, um anschließend mit Sicherheit zu sagen, daß die Behörden nichts oder doch etwas falsch gemacht haben.
Bei der Aufführung der Maße geht es nicht um Korinthenkackerei, sondern das sind Mindestmaße, welche für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer wichtig sind. Im Rahmen der Forschung der letzten Jahrzehnte ergab sich halt, daß die meisten Radwege gefährlich sind. Und die Mindestmaße der Verwaltungsvorschrift sollen dafür sorgen, daß kein Verkehrsteilnehmer unnötig gefährdet wird.

Welche Maßnahmen können diese Einmündung sicherer machen?

Angesichts der vielen Querungsmöglichkeiten wie Ampeln am Thormannplatz  sowie am Ahlmannkai und der Bahnbrücke über die Brückenstraße ist eine sichere Querung der Brückenstraße  jeder Zeit möglich, jedes Ziel läßt sich bei Einhaltung des Rechtsfahrgebotes erreichen. Daher sollte die Freigabe für die linksseitige Benutzung aufgehoben und die linksseitigen Zeichen 241 StVO entfernt werden.
Falls die Mindestbreiten, wie sie VwV-StVO und Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA95) vorgeben, überschritten werden,und das linkseitige Benutzungsrecht weiterhin aufrecht erhalten werden soll, müssen Zeichen 101 (Gefahrstelle) mit Zusatzzeichen 1000-32 (”Radfahrer kreuzen von links und rechts”) an den einmündenden Straßen aufgestellt werden. Außerdem können gegenläufige Pfeile mit Fahrradpiktogramm in den Furten über die Einmündungen noch einmal den anderen Verkehrsteilnehmern deutlich machen, daß Radfahrer dort von beiden Seiten auftauchen dürfen.

Unterstützer für Test der Fahrradfreundlichkeit gesucht!

Dienstag, Dezember 1st, 2009

Liebe Leserinnen und Leser,

Zum Frühjahr soll ein Test stattfinden, wie fahrradfreundlich Unternehmen oder auch öffentliche Einrichtungen der Region sind. Die Gewinner erhalten dann eine Urkunde. Für dieses Vorhaben bedarf es einiger Tester als Jury, die bereit sind, einzelne Geschäfte anzufahren und zu testen sowie - Erlaubnis vorausgesetzt - Photos zu schießen. Außerdem müssen wir die Unternehmen vorher anschreiben und um Erlaubnis bitten.Auch können sich Verbände und Vereine gerne an diesem Test beteiligen und ihr Logo mit auf die Urkunde setzen. Institutionen, die als Unterstützer oder deren Vertreter als Tester teilnehmen, können naturgemäß nicht getestet werden. Der Angestellte der Firma F  darf kein Votum über die Fahrradfreundlichkleit der Firma F abgeben.

Die eigentlichen Kriterien und die Wertungsmethodik werden von den freiwiligen Testern vor der Testreihe gemeinsam festgelegt. Mein Vorschlag wäre Folgendes.

- Es werden Geschäfte (Einkaufszentren, Supermärkte etc.),  Öffentliche Institutionen (Sportplätze, Rathäuser, Theater, Mehrzwechallen etc.) sowie Arbeitgeber in drei eigenen Kategorien getestet.
- Gesichtet wird die Erreichbarkeit des Testobjektes mit dem Fahrrad. Diese wird aber nur für die Öffentlichen Institutionen bewertet.
- Bewertet wird die Fahrradabstellmöglichkeit in Zahl und Qualität, die Lage und Erreichbarkeit dieser Abstellmöglichkeiten.

Vorschläge und Bewerbungen sind erwünscht!
Kontakt: Fahrradfreundlichkeit[at]Rad-in-RD.de

Geführte Radtour in Büdelsdorf am 5. September

Samstag, August 22nd, 2009

Die Stadt Büdelsdorf lädt am 5. September zu einer geführten Radtour unter dem Motto “Büdelsdorf aus dem Häuschen” ein.  Treffpunkt ist um 13 Uhr der Marktplatz vor dem Büdelsdorfer Rathaus. Die Radtour wird etwa 2 h dauern und rund um die junge Stadt führen. Hinterher gibt es Gelegenheit, radverkehrspolitische Vorschläge zu machen und Kritik zu üben. Vertreter des ADFC werden auch an dieser Tour teilnehmen. Der Veranstalter bittet darum, daß die Teilnehmer auf die Verkehrssicherheit ihres Fahrrades achten.

Allgemeiner Tip: Bei jeder Radtour sollte eine Flasche Wasser oder ein an anderes geeignetes Getränk mitgeführt werden. Auch ein Müsli-Riegel o.ä. sollte dabei sein.

Dazu ein Kommentar von Torben Frank:

Büdelsdorf will sportlich sein. Das wurde im Rahmen eines Projektes des Bundes anerkannt und wird nun gefördert. Auch Touren oder Alltagsfahrten mit dem Rad werden dieser Sportlichkeit zugerechnet. Gerade der Radverkehr als Alltagsverkehr kann profitieren. Büdelsdorf ist Teil des Großraumes Rendsburg mit seinen kurzen Wegen. Alles läßt sich schnell erreichen. Auf Strecken bis 3 km ist das Fahrrad das schnellere Fahrzeug als das Auto, auf Strecken bis 6 km ist das Rad auch noch vorzuziehen. Daher ist das Radfahren für Alltagserledigungen in dieser Region die erste Wahl. Dank einer großen Auswahl unterschiedlicher Fahrradanhänger, können Kinder und Getränkekisten problemlos transportiert werden. Somit ist auch der völlige Verzicht auf ein eigenes Automobil für viele Büdelsdorfer denkbar.
Radfahren steigert die eigene Lebensqualität, mit geeigneter Kleidung auch im Regen. Mens sana in corpore sano! Außerdem ist das Fahrrad ein im Unterhalt  wirtschaftlich günstiges Fahrzeug. Aber auch für Dritte steigt die Lebensqualität, denn Fahrräder benötigen weniger Abstellfläche als ein Auto, so daß die Parkplatzsuche sich verkürzt, aber auch mehr Platz für Bepflanzung bleibt. Die Lärmemissionen des nicht-motorisierten Schnellverkehrs auf dem Fahrrad sind minimal. Verbrennungsprodukte des Fahrradantriebes verschmutzen nicht die Luft.
Wenn Büdelsdorf es schafft, seine Bürger für das Projekt zu begeistern,  wird es ein attraktiver Wohnort mit hoher Lebensqualität werden. Ein gestärkter Radverkehr macht auch die Rückeroberung von Nebenstraßen für alle Bürger möglich. Das Spielen der Kinder auf der Straße wird wieder möglich, die Hundebesitzer können in Ruhe mit ihren Hunden ins Grün spazieren, die “Stockenten” (Radfahrerjargon für Nordic Walker) müssen nicht mehr zwingend einen engen Gehweg nutzen.Ein erhöhtes Aufkommen dieser ‘Bewegungsformen an der Straße führen wiederum zu mehr Verkehrssicherheit. Denn die Verkehrsteilnehmer, welche derzeit die Fahrbahn für sich allein beanspruchen, werden rücksichtsvoller fahren.