Archive for the ‘Allgemeines’ Category

Reaktionen auf den Beitrag “Die Ampel bleibt für Radfahrer rot”

Montag, Dezember 21st, 2009

Auf den Beitrag Die Ampel bleibt für Radfahrer rot hin kamen wie aufgefordert einige Zuschriften. Alle betroffenen Leser sind weiterhin aufgerufen, sich an die zuständige Verwaltung zu wenden! Auch sollen weiterhin gerne Meldungen auch an die Email-Adresse rote-Ampel[at]Rad-in-RD.de gesandt werden.

Induktionsampeln sind eigentlich nicht Stand der Technik. Lichtzeichenanlagen mit Steuerung mit Hiilfe von Kameras bieten mehr Möglichkeiten, sind aber für Vandalismus anfällig.

Nacholgende Ampeln reagieren nicht auf Radfahrer, aufgeführt werden sie nach Ort getrennt. Rendsburg unterhält eine eigene Straßenverkehrsbehörde, für alle Kommunen unter 20.000 Einwohner ist die Kreisverwaltung zuständig. Dort, wo wir es überprüft haben, ist ein Vermerk dahinter.

I. Büdelsdorf

- Einmündung der Hollerstraße West (Radweg ohne Benutzungspflicht)  in die Brückenstraße bzw. Hollerstraße (B203)
- Einmündung der Vorwerkallee  in die Brückenstraße bzw. Hollerstraße (B203)
- Einmündung der Ahlmannnallee  in die Brückenstraße bzw. Hollerstraße (B203)

II. Rendsburg

- Einmündung der Konrad-Adenauer-Allee (kein Radweg) in die Kieler Straße (überprüft, bekannt)
- Einmündung der Königstraße (kein Radweg) in die Grafenstraße (überprüft, bekannt)
- Einmündung der Mühlenstraße (kein Radweg) in die Eisenbahnstraße (nach Radler-Stammtisch überprüft, bekannt)
- Einmündung des Schloßplatzes (kein Radweg) in die Eisenbahnstraße (überprüft, bekannt)

Wir warten auf weitere Hinweise!

Zum Schluß lassen wir den Juristen Kettler zu Wort kommen, der sich über solche Ampeln in seinem Aufsatz Sind Radfahrer bessere Menschen? (NZV Jan. 2009) äußert.

Wer Rote Wellen für Radfahrer schaltet, Bettelampeln installiert, die den Nutzer jedes Mal einen ganzen Ampelumlauf Zeit kosten im Verhältnis zum parallel laufenden Fahrverkehr, oder gar Induktionsschleifen verlegt, die auf Radfahrer schlechterdings nicht ansprechen, braucht sich nicht über Rotlichtverstöße von Radfahrern zu wundern. Sicherheitsrelevant ist das Rotlichtfahren durch Radfahrer jedoch kaum: Radfahrer nehmen in der Regel eine sorgfältige Sicherheitsanalyse vor ihrer Rotlichtfahrt vor. Dementsprechend finden sich in den Unfallstatistiken nur extrem wenig Radfahrer, die bei Rotlicht fuhren. Die überwiegende Zahl der verunglückten Radfahrer fuhr bei Grün und hatte Vorfahrt.

Sicherheitsabstände

Dienstag, Dezember 15th, 2009

Kaum einer hält sie ein. Spätestens nach einem Unfall kann aber bei der Untersuchung der Schuldfrage die Frage nach der Einhaltung auftauchen. Aber was gilt denn nun? Die Abtände gelten nicht ab Felge oder Rahmen, sondern z.B. ab Lenkerende oder Ellenbogen.

Das Rechtsfahrgebot bezieht sich auf die Wahl der Spur, aber kein Radfahrer muß in der Regenrinne fahren. Da das gefährlich ist, sollte 0,8 m Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand eingehalten werden. Stehen am Fahrbahnrad parkende Kraftfahrzeuge ist sogar ein Abstand von 1 m notwendig. Nach einem alten Urteil muß zu einem Gehweg ein Sicherheitsabstand von 50 bis 60 cm eingehalten werden.
Auch beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer müssen Radfahrer einen Sicherheitsabstand wahren. Es soll sogar kurz geklingelt odergerufen werden.

Was sehr häufig falsch läuft, ist das Überholen von Radfahrern durch Kraftfahrer. Die Rechtsprechung verlangt je nach Geschwindigkeit 1,5 bis 2 m Sicherheitsabstand zum Radfahrer. Das bedeutet in der Praxis, das zum Überholen ein Spurwechsel notwendig ist. Der Radfahrer ist ca. 80 cm breit und sollte zum Fahrbahnrand einen Sicherheitsabstand von 80 cm einhalten, damit sind schon 1,6 m der Spur eingenommen. Wir nehmen mal an, die Fahrbahn sei 7 m breit, die Spur also 3,5 m. Dann bleiben neben dem Radfahrer, der sich ordnungsgemäß verhält ,1,9 m zum Überholen. Wegen des erforderlichen Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 m bleiben nur 0,4 m, so daß ein Überholen bei Gegenverkehr nicht möglich ist.
Falls der Radfahrer als langsamerer Verkehrsteilnehmer merkt, daß der schnellere Verkehr sich hinter ihm staut, muß er rechts heranfahren und die schnelleren Verkehrsteilnehmer passieren lassen (vgl. § 5 VI StVO). Dafür bieten sich Seitenstreifen und freie Parkbuchten an. bei Gehupe von Hinten sinkt natürlich die Motivation, so zu handeln.

Eine Sammlung von Urteilen bietet die Seite von Peter de Leuw. Auch der ADFC hat einige Urteile online gestellt. Dabei muß beachtet werden, daß einige ältere Urteile schon überholt sein könnten.

ADFC-Vortrag zum “Sicheren Radfahren” am 14. Januar in Kiel

Samstag, Dezember 5th, 2009

 Mich erreichte folgende Nachricht:

ADFC-Vortrag mit den wichtigsten Tipps und Regeln zum “Sicheren Radfahren”
in Kiel am 14. Januar 2010 (Donnerstag)

Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung hält der ADFC im Winter 2009/10 Vorträge, in denen ein
Referent aus der ADFC-Bundesgeschäftsstelle die wichtigsten Tipps und
Regeln zum “Sicheren Radfahren” vermittelt. Inhalt wird die Vermittlung
von konkreten Handlungsempfehlungen für Radfahrer sein. Die
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und ihre neuen Inhalte seit dem 1.
September 2009 sind dabei der fachliche Hintergrund.

Die ca. zweistündige Veranstaltung besteht aus einem Power-Point-Vortrag
und anschließender Gelegenheit zu Fragen und Diskussion, in der auch die
örtlichen Verhältnisse unter Beteiligung des örtlichen ADFC zur Sprache
kommen können.

Die Zielgruppe der geplanten Vortragsreihe sind Radfahrer, die - auf der
Grundlage der StVO - Tipps zum sicheren Radfahren erhalten sollen, und
nicht Kommunalpolitiker und Verwaltung. Um ihre Fortbildung zur StVO
kümmert sich die Fahrradakademie.

Die Veranstaltung wird am 14. Januar 2010 (Donnerstag) im Kieler
Legienhof (Legienstraße 22) stattfinden (Anfahrt siehe
www.legienhof.de/weg.htm). Voraussichtlicher Beginn: 19.00 Uhr.

Ihr seid herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Gerne
dürft Ihr für die Veranstaltung Werbung machen.

Wegen einer Mitfahrgelegenheit darf bei der Aktivengruppe Rendsburg des ADFC angefragt werden.

Unterstützer für Test der Fahrradfreundlichkeit gesucht!

Dienstag, Dezember 1st, 2009

Liebe Leserinnen und Leser,

Zum Frühjahr soll ein Test stattfinden, wie fahrradfreundlich Unternehmen oder auch öffentliche Einrichtungen der Region sind. Die Gewinner erhalten dann eine Urkunde. Für dieses Vorhaben bedarf es einiger Tester als Jury, die bereit sind, einzelne Geschäfte anzufahren und zu testen sowie - Erlaubnis vorausgesetzt - Photos zu schießen. Außerdem müssen wir die Unternehmen vorher anschreiben und um Erlaubnis bitten.Auch können sich Verbände und Vereine gerne an diesem Test beteiligen und ihr Logo mit auf die Urkunde setzen. Institutionen, die als Unterstützer oder deren Vertreter als Tester teilnehmen, können naturgemäß nicht getestet werden. Der Angestellte der Firma F  darf kein Votum über die Fahrradfreundlichkleit der Firma F abgeben.

Die eigentlichen Kriterien und die Wertungsmethodik werden von den freiwiligen Testern vor der Testreihe gemeinsam festgelegt. Mein Vorschlag wäre Folgendes.

- Es werden Geschäfte (Einkaufszentren, Supermärkte etc.),  Öffentliche Institutionen (Sportplätze, Rathäuser, Theater, Mehrzwechallen etc.) sowie Arbeitgeber in drei eigenen Kategorien getestet.
- Gesichtet wird die Erreichbarkeit des Testobjektes mit dem Fahrrad. Diese wird aber nur für die Öffentlichen Institutionen bewertet.
- Bewertet wird die Fahrradabstellmöglichkeit in Zahl und Qualität, die Lage und Erreichbarkeit dieser Abstellmöglichkeiten.

Vorschläge und Bewerbungen sind erwünscht!
Kontakt: Fahrradfreundlichkeit[at]Rad-in-RD.de

Das Fahrrad anschließen, aber richtig!

Dienstag, Dezember 1st, 2009

 Selbst in Fahrradkellern von Wohnanlagen steht das Rad nicht sicher. Nach dem üblichen Vandalismus ist der Fahrraddiebstahl sicher der größte Ausdruck der Mißachtung des Eigentums Anderer. Der Gelegenheitsdieb, der z.B. besoffe nach Hause will, läßt sich sicher schon durch ein einfaches Schloß abschrecken. Aber es gibt auch gerissenere Fahrraddiebe.

Beim Schloß sollte es sich immer um ein besseres Modell handeln. Das Fahrradschloß aus dem Supermarkt muß nicht schlecht sein, bietet aber kaum Widerstand. Das Fahrradschloß sollte lang sein, damit das Anschließen leicht fällt. Auch sollte es nach Möglichkeit dem Einsatz von Kältemitteln widerstehen. Letztendlich läßt es sich kaum vermeiden, daß das Schloß unhandlich ist. Gerade für höherwertige Fahrräder sollte das Fahrradschloß besser sein. Wir können häufig lesen, für das Schloß sollten 10% des Kaufpreises des Rades ausgegeben werden. Das Fahrradschloß schützt allerdings nur vor dem Fahrrad, aber nicht dem Komponentenklau. Für die Besitzer von Fahrrädern mit hochwertigen Komponenten gibt es eigene Lösungen. Im Fahrradfachhandel sind etwa Spezialschrauben mit eigenem Schlüssel erhältlich.

Wichtig ist es, das Rad nicht nur ab-, sondern anzuschließen.  Dafür bieten anständige Fahrradabstellanlagen wie der Kreuzberger Bügel gute Möglichkeiten an. Ansonsten muß der klassische Laternenpfahl herhalten. Das Schloß muß den Rahmen sichern, aber nach Möglichkeit auch durch die Speichen des Vorder- oder Hinterrades gezogen werden, um das jeweilige Laufrad vor Komponentendiebstahl zu schützen. Es reicht nicht, wie es häufig zu sehen ist, einfach das Schloß durch das Vorder- oder Hinterrad zu ziehen, da der Rahmen mit den übrigen Komponenten dann ungesichert bleibt.

Ausführliche Informationen zum Thema Fahrraddiebstahl und Vorbeugung liefert der ADFC.

Anmerkung des Autors: Da Wikipedia bezüglich der Fahrradthemen recht gute Informationen liefert, habe ich entgegen meinen Gewohnheiten Links zu den jeweiligen Lemmata bei Wikipedia gesetzt.