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	<title>Kommentare zu: Eis und Schnee</title>
	<link>http://blog.rad-in-rd.de/2010/01/13/eis-und-schnee/</link>
	<description>Regionales zur Radverkehrspolitik, zu Radtouren, Termine rund ums Fahrrad und viel mehr</description>
	<pubDate>Sat, 19 May 2012 20:53:02 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Profi</title>
		<link>http://blog.rad-in-rd.de/2010/01/13/eis-und-schnee/#comment-2952</link>
		<author>Profi</author>
		<pubDate>Sat, 19 Nov 2011 20:14:55 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.rad-in-rd.de/2010/01/13/eis-und-schnee/#comment-2952</guid>
		<description>Gibt es für Fahrräder eigentlich Spikes?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gibt es für Fahrräder eigentlich Spikes?</p>
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		<title>Von: PeterHoffmann</title>
		<link>http://blog.rad-in-rd.de/2010/01/13/eis-und-schnee/#comment-1315</link>
		<author>PeterHoffmann</author>
		<pubDate>Tue, 07 Dec 2010 13:06:15 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.rad-in-rd.de/2010/01/13/eis-und-schnee/#comment-1315</guid>
		<description>Man man, ich kann solche Themen so langsam nicht mehr hören. Es geht mir garnicht um den Artikel hier. Allerdings kann ich dieses ganze hin und her nicht verstehen, kann doch nicht so schwer sein dort eine Regelung zu finden, die auch unsere Ordnungshüter verstehen. Warum soll ich wegen jedem ... gleich zum Anwalt laufen und widersprechen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Man man, ich kann solche Themen so langsam nicht mehr hören. Es geht mir garnicht um den Artikel hier. Allerdings kann ich dieses ganze hin und her nicht verstehen, kann doch nicht so schwer sein dort eine Regelung zu finden, die auch unsere Ordnungshüter verstehen. Warum soll ich wegen jedem &#8230; gleich zum Anwalt laufen und widersprechen.</p>
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		<title>Von: Torben</title>
		<link>http://blog.rad-in-rd.de/2010/01/13/eis-und-schnee/#comment-205</link>
		<author>Torben</author>
		<pubDate>Wed, 20 Jan 2010 13:21:54 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.rad-in-rd.de/2010/01/13/eis-und-schnee/#comment-205</guid>
		<description>Die SPD in Hamburg-Nord wünscht entgegen aller Vernunft, daß Radfahrer bei Glatteis die Gehwege benutzen dürften.
http://www.abendblatt.de/hamburg/article1342189/SPD-Fahrradfahrer-sollen-bei-Glatteis-auch-auf-Gehwege.html

"Wer auf der Straße fährt, obwohl ein Fahrradweg vorhanden ist, muss ein Bußgeld von 15 Euro zahlen."

Falsch! Das gilt nur für benutzungspflichtige Radwege. Für andere Radwege gibt es ein Benutzungsrecht (vgl. § 2 Abs. 4 StVO) . Im Regelfall sollen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Nur ausnahmsweise nach genauer Prüfung (§ 45 Abs. 9 StVO) darf eine Straßenverkehrsbehörde an einem zumutbaren Radweg (VwV-StVO zu § 2 Abs. 4, ERA95) die runden blauen Schilder mit weißem Fahrradpiktogramm aufstellen, die eine Benutzungspflicht anordnen. Die Benutzungspflicht gilt dann aber auch nur, wenn der Radweg fahrbahnbegleitend, benutzbar und zumutbar ist.

Bei Belästigung durch die Polizei einfach eine polizeiliche Anordnung verlangen und den Namen des Polizisten merken, Zustand des Radweges z.B. mit der Handykamera dokumentieren, Anweisung befolgen und ihr nachträglich förmlich widersprechen. Am besten im Sinne des zivilen Ungehorsams gemäß § 25 Abs. 2 StVO das Fahrrad auf der Fahrbahn schieben. 
Kommt ein Bußgeldbescheid wegen Nichtbenutzung eines Radweges, einfach widersprechen und erklären, warum der Radweg nicht benutzbar war. Da helfen Photos.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die SPD in Hamburg-Nord wünscht entgegen aller Vernunft, daß Radfahrer bei Glatteis die Gehwege benutzen dürften.<br />
<a href="http://www.abendblatt.de/hamburg/article1342189/SPD-Fahrradfahrer-sollen-bei-Glatteis-auch-auf-Gehwege.html" rel="nofollow">http://www.abendblatt.de/hamburg/article1342189/SPD-Fahrradfahrer-sollen-bei-Glatteis-auch-auf-Gehwege.html</a></p>
<p>&#8220;Wer auf der Straße fährt, obwohl ein Fahrradweg vorhanden ist, muss ein Bußgeld von 15 Euro zahlen.&#8221;</p>
<p>Falsch! Das gilt nur für benutzungspflichtige Radwege. Für andere Radwege gibt es ein Benutzungsrecht (vgl. § 2 Abs. 4 StVO) . Im Regelfall sollen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Nur ausnahmsweise nach genauer Prüfung (§ 45 Abs. 9 StVO) darf eine Straßenverkehrsbehörde an einem zumutbaren Radweg (VwV-StVO zu § 2 Abs. 4, ERA95) die runden blauen Schilder mit weißem Fahrradpiktogramm aufstellen, die eine Benutzungspflicht anordnen. Die Benutzungspflicht gilt dann aber auch nur, wenn der Radweg fahrbahnbegleitend, benutzbar und zumutbar ist.</p>
<p>Bei Belästigung durch die Polizei einfach eine polizeiliche Anordnung verlangen und den Namen des Polizisten merken, Zustand des Radweges z.B. mit der Handykamera dokumentieren, Anweisung befolgen und ihr nachträglich förmlich widersprechen. Am besten im Sinne des zivilen Ungehorsams gemäß § 25 Abs. 2 StVO das Fahrrad auf der Fahrbahn schieben.<br />
Kommt ein Bußgeldbescheid wegen Nichtbenutzung eines Radweges, einfach widersprechen und erklären, warum der Radweg nicht benutzbar war. Da helfen Photos.</p>
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