Akku-Beleuchtung - Eine Falschmeldung des ADAC?

Einige Medien berichten in Berufung auf den ADAC, daß ab 2010 Akku-Beleuchtung für Fahrräder zugelassen sei. So betitelt FOCUS Online einen Beitrag Batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung ab 2010 erlaubt. Der Beitrag erweckt den Eindruck, Als wäre die StVZO reformiert worden und ab 1. Januar gäbe es keinen Zwang zur Dynamobeleuchtung mehr.
Der Allgemeine Deutsche Automobil Club (ADAC) führt auf seiner Internetpräsenz Änderungen für Verkehrsteilnehmer im Jahr 2010 auf. Unter der Überschrift “Fahrradbeleuchtung” findet sich ein interessanter Satz: Statt Dynamo soll auch eine batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung erlaubt werden. Wer sich die Formulierung genauer ansieht, dem fällt auf, wie vage  der Satz formuliert ist. Wer noch genauer liest, stellt fest, daß der ADAC auch auf mögliche Änderungen hinweist, welche sich noch im Gestzgebungsverfahren befinden. Da für den Verkehr die Länder zuständig sind, muß der Bundesrat einer Neufassung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zustimmen.

Für die Beleuchtung eines Fahrrades im Straßenverkehr relevant ist der § 63 StVZO, der unnötig viele technische Definitionen enthält und den technischen Fortschritt durch Beschränkungen ausbremst. Eine Reform wäre dringend notwendig. Kettler kritisiert in seinem Aufsatz Sind Radfahrer bessere Menschen? (NZV Jan. 2009) die realitätsferne Regelung:

Bei der Beleuchtung sind batteriebetriebene Lampen nur ausnahmsweise und in engen Grenzen erlaubt, obwohl man sich als Auto- oder Motorradfahrer kaum vorstellen kann, auf dynamobetriebenes und damit fahrtabhängiges und bei schlechter Witterung unzuverlässiges Licht verwiesen zu sein. Zugleich ist die Fahrradbeleuchtung auf die schon seit den 30er Jahren übliche und vorgeschriebene 6-Volt-3-Watt-Technik begrenzt, obwohl brauchbares Licht damit weitestgehend verboten ist. Zum guten Teil sind die für Radfahrer geltenden Regeln mithin völlig veraltet, technisch und sozial überholt.

Der Kieler Jurist macht in seinem Aufsatz auch eine wichtige Bemerkung zum Zusammenhang von Fahrradbeleuchtung und Unfällen.

So sucht man das gern kritisierte Fahren ohne Licht bei den Hauptunfallursachen vergeblich, selbst wenn man ausschließlich die von Radfahrern hauptverursachten Unfälle betrachtet.

Wenn der ADAC mal wieder zur Rafahrerschelte ausholt, sollte er berücksichtigen, daß die Mehrzahl der Unfälle mit Beteiligung von Kraftfahrzeugenerfolgen, vor allem aber daß das Fahrrad im Verhältnis zu seinem Verkehrsanteil nur selten an Unfällen beteiligt ist. Daß die Regelung für die Fahrradbeleuchtung überholt ist, erschwert auch die Einhaltung aller Regeln. Dennoch sollte jeder Radfahrer für ausreichend Beleuchtung am Rad tun. Es bleibt zu hoffen, daß der neue Entwurf der StVZO offen für technische Innovationenist und nicht starr an dem Dynamo-Zwang festhält. Und Journalisten sollten unbedingt genauer prüfen, was sie schreiben.

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