Es möge auch dem Letzten ein Licht aufgehen!
Die dunkle Jahreszeit hat begonnen. Dennoch brettern viele Radfahrer ohne Licht durch die Gegend. Dabei gehört die aktive Beleuchtung zu den wichtigsten Sicherheitseinrichtungen eines Fahrrades.
Das Muß gemäß § 67 StVZO:
- Weiße dynamobetriebene Vorderlampe,
- rotes dynamobetriebesnes Rücklicht,
- weißer Reflektor vorne,
- roter Reflektor hinten,
- orange Reflektoren an den Pedalen,
- Je Laufrad 2 “Katzenaugen” oder ein Reflektorband am Reifenmantel.
Nur Rennräder bis 11 kg dürfen auf dynamobetriebenes Licht verzichten (vgl. § 67 Abs. 11 StVZO). Einzig bei der Fahrt mit diesen Rennrädern genügt es, akkubetriebene Leuchten mit StVZO-Zulassung mitzuführen. Im Regelfall wird niemand von der Polizei belästigt, dermit batteribetrieber Beleuchtung am Fahrrad unterwegs ist. Jedoch kann es nach einem Unfall negative Auswirkungen auf die Schuldzuweisung haben, wenn das Fahrzeug nicht nach StVZO ausgestattet war.
Neben den vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen gibt es Empfehlenswertes, um sich auch im Dunkeln sicher fortzubewegen. Vieles ist kostengünstig im Handel zu erwerben.
Empfehlungen:
- helle Kleidung oder eine Warnweste über der Kleidung,
- Reflektoren am Rucksack oder an den Taschen,
- Reflektoren am Fahrradhandschuh oder Reflektorbänder an den Armen (Vorankündikung des Abbiegens),
- Standlichtfunktion,
- bei Nässe oder Schnee dient ein Nabendynamo besser als ein Seitenläufer,
- zusätzlich können Akkuleuchten Defizite einer schlechten Dynamo-Beleuchtung ausgleichen.
Wenn den vielen grauen Mäuschen nun ein Licht aufgeht, wird deutlicher, daß auch im Winter viele Radfahrer unterwegs sind. Und viele Radfahrer auf den Straßen unterwegs machen das Radfahren sicherer.
Literatur:
- http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html
- http://www.wissenschaft.de/wissenschaft/news/295753.html
- http://www1.adfc.de/Metanavigation/Presse/Pressemitteilungen/Lichtcheck-ADFC-und-ACV-fordern-mehr-Ruecksicht