Bayerns Gemeinden dürfen zukünftig gegen Verkehrsrowdys vorgehen - Ein Vorbild?

Wie das byerische Innenminnisterium verkündet, dürfen zukünftig die Kommunen Bayerns selbst Verkehrsrowdys unter Fußgängern und Radfahrern verfolgen.
Das Land Schleswig-Holstein sollte entweder die Polizei personell verstärken oder auch den Kommunen mehr Kompetenzen zugestehen. Gerade gegen Geisterradler oder Gehwegradler muß endlich vorgegangen werden.  Daß allerdings nur explizit Ordnungswidrigkeiten der Fußgänger und Radfahrer, nicht jedoch die Führer anderer Fahrzeuge verfolgt werden können, ist unverständlich.

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