Umbau Fockbeker Chaussee zwischen Friedrichstädter Straße und Fockbek
Ein Kommentar von Torben Frank
Nach der Bürgeranhörung vom letzten Donnerstag muß manch ein Anlieger des betreffenden Abschnittes der Fockbeker Chaussee überlegt haben, ob er nun außerorts wohne. Diese Straße wurde nämlich aqls “außerorts” gewertet. Das hat für uns Radfahrer, aber auch für die Fußgänger üble Folgen. Es entsteht ein kombinierter Geh- und Radweg, der voraussichtlich mit Zeichen 240 StVO, dem runden blauen Schild mit Fußgänger und Radfahrer übereinander versehen wird, welches eine Benutzungspflicht anordnet. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) verlangt außerorts eine Mindestbreite von 2 m für einen gemischten Geh- und Radweg neben der Fahrbahn, der in beide Richtungen zu benutzen ist. Nun sind für dieses Projekt gnadenvoll sogar je 2,25 zu beiden geplant. Wirklich außerorts gibt es auf dem kombinierten Geh- und Radweg kaum Begegnungsverkehr. Hier jedoch handelt es sich um eine innerörtliche Verbindung, auf der Einwohner der Stadt Rendsburg aus z.B. Seemühlen in die Innenstadt radeln. Darunter sind Schüler. - Leider liegen die Zahlen der Zählung mir nicht vor.
Vorgeschlagen von Seiten der aktiven bzw. organisierten Radfahrer wurde ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn. Der notwendige Platz dafür hätte vom Gehweg und von dem von der Standortverwaltung der Bundeswehr verlangten zusätzlichen Breite abgezweigt werden können. Das Unfallrisiko ist auf einem Schutzstreifen nur viermal höher als bei der Fahrt auf der Fahrbahn, während das Unfallrisiko auf einem Radweg wie dem Geplanten bis zu zwölfmal höher liegt. Die Verschwnkunken an Einmündungen machen die Höhe dieses Unfallrisikos aus. Deswegen kritisierten wir diese Verschwenkungen. Der Radfahrer verschwindet dann nämlich als Rechtsabbieger erst recht aus dem Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer, um dann plötzlich vorrangberechtigt und quer auf der einmündenden Fahrbahn vor einbiegenden Kraftfahrzeugen aufzutauchen.
Im Falle einer Verschwenkung wurde mit den besseren Räumzeiten argumentiert. Dabei steht in der aktuellen VwV-StV sowie in etlichen Gerichtsurteilen klar drin, daß die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer Vorrang vor dem Verkehrsfluß hat. Es ist nett, wenn ein Augenmerk auf das schnelle Abfließen des Kraftfahrzeugverkehrs gelegt wird - ich bin auch Autofahrer -, aber das darf nicht zulasten anderer Verkehrsteilnehmer geschehen. Hier jedoch wird das gleichberechtigte Fahrzeug Fahrrad mutmaßlich diskriminiert, indem der Radverkehr ausgebremst und gefährdet wird.
Es bleibt zu hoffen, daß an den Ampeln der Radverkehr nicht gleichberechtigt mit dem Verkehr auf der Fahrbahn geführt wird, oder daß die Verschwenkungen den Radweg mehr als 7,5 m - Oder sind sogar nur 5 m nötig? - von der Fahrbahn entfernen. Dann nämlich wäre der Radweg nicht mehr fahrbahnbegleitend und nur noch ein nettes Angebot für unsichere Radfahrer. Ambitionierte Radfahrer könnten auf der Fahrbahn fahren.
Interessant wäre auch zu wissen, ob es einen Sicherheitsstreifen zwischen Bushaltestellenbzw. Informationsbucht und kombiniertem Geh- und Radweg geben wird. Denn aus- und einsteigende Personen stellen ein erhebliches Gefahrenpotential für Radler dar. Da man stehen bleiben müßte, um die Fahrgäste eines Busses aus- respektive einsteigen zu lassen, wäre der Radweg unter Umständen nicht mehr fahrbahnbegleitend, weil die Benachteiligung des gleichberechtigten Radverkehrs gegenüber dem übrigen Verkehr auf der Fahrbahn bestünde.
Innerorts? Außerorts? Schon eingangs ging ich darauf ein. Schizophren wird die Kategorisierung, wenn dieser als “außerörtlich” eingeordnete Straßenabschnitt durch diese Umbaumaßnahme einen “innerörtlichen Charakter” erhalten soll.
Am 28.10.2009 um 17:36 Uhr wurde der Stadtverwaltung eine Stellungnahme zum Umbau der Fockbeker Chaussee zugesandt.