Radwege sind gefährlich!

Das Fahrrad als Verkehrsmittel wird als einziges Fahrzeug regelmäßig auf einen Sonderweg, eine Radverkehrsanlage verbannt. Die Erziehung hat seit den 1970er Jahren  ein subjektives Sicherheitsempfinden auf Radwegen erzeugt. In den 1990er Jahren sollte dann die Bundesanstalt für Straßenwesen in einer Studie belegen, daß Radwege das Radfahren sicherer machten. Das Ergebnis war ein Anderes. Auch andere Institutionen, auch außerhalb Deutschlands erforschten die Sicherheit von Radwegen.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß das Unfallrisiko auf einem Radweg bis zu 12mal höher liegt als bei der Fahrt auf der Fahrbahn. Die Ursache liegt darin, daß der Radfahrer sich außerhalb des Sichtfeldes der anderen Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn bewegt. Hauptgefahr ist der sogenannte Abbiegefehler, bei dem der Vorrang des auf der Vorfahrtstraße geradeausfahrenden Verkehrsteilnehmers auf dem Radweg an einer Einmündung oder Ausfahrt durch ein- oder ausbiegende -Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn mißachtet wird. Jeder Radfahrer kennt die Situation, daß er plötzlich bremsen muß, weil ein Auto quer auf dem Radweg steht. Gerade bei Bürgersteigradwegen stellen auch Fußgänger eine Gefahr für sich selbst und den Radfahrer dar.
Bedauerlich ist, daß auch bei Schutzstreifen  das Unfallrisiko noch bis zu 4mal höher liegt als beim gemischten Verkehr auf der Fahrbahn. Damit ist der Schutzstreifen dennoch eine sicherere Lösung als ein Hochbord- oder Bürgersteigradweg.

Die Konsequenz aus den Erkenntnissen war, daß die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) untersauchte, wie ein sicherer Radweg aussehen müßte. Es entstanden 1995 die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95). Eine weitere Folge war, daß 1997 eine Novelle der  Straßenverkehrsordnung erfolgte. Die allgemeine Radwegebenutzungspflicht wurde wieder abgescghafft. Seit 1. September müssen Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren, und dürfen Straßenverkehrsbehörden nur noch an Straßen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen durch die Aufstellung der blauen Schilder eineRadwegebenutzungspflicht anordnen, wenn der Radweg Mindestkriterien erfüllt. In der aktuellen Fassung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) vom 1. September 2009 wird der Radwegebau noch nicht einmal mehr zwingend gefordert. Für die Gestaltung von Radwegen wird nun in der VwV-StVO direkt auf die ERA 95 oder ihre Nachfolger verwiesen.

Daß die Kriterien für einen Radweg so hoch sind, bedeutet, daß es den guten Radweg in der Realität kaum gibt. Die Verwaltungen stellten entweder aus Unwissenheit oder Boshaftigkeit an jede noch so schlechte Radverkehrsanlage ein Gebotszeichen. Diese Anordnungen der Rradwegebenutzungspflicht sind aber rechtswidrig. Kommunen dürfen nur noch an stark befahrenen Straße eine Radwegebenutzungspflicht anordnen, wenn der Radweg zumutbar ist, also Mindestkriterien im Verlauf und in der Beschaffenheit erfüllt, dazu gehört etwa die Breite von 2 m, mindestens jedoch 1,50 m. Diese Radwegebenutzungspflicht muß im Einklang mit § 45 IX StVO gut begründet werden. Die Rechtsprechung kassiert regelmäßig Radwegebenutzungspflichten, auch weil die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer Vorrang vor der der Leichtigkeit des Verkehrsflusses hat. Für baulich vorhandene Radwege bleibt das Benutzungsrecht, sie werden im § 2 IV StVO als “andere Radwege” umschrieben. Werobjektiv sicher fahren möchte, muß auf der Fahrbahn fahren.
Es ist ein Trugschluß, wenn gesagt wird, man habe kein Geld oder keinen Raum für bessere Radwege, also müßten die Radfahrer mit schlechten Radwegen Vorlieb nehmen. Die Rechtslage ist dank regelmäßiger Rechtsprechung klar. Die Gesundheit oder das Leben der Radfahrer darf nicht willkürlich riskiert werden, nur weil kein besserer Radweg möglich sei. Im Zweifelsfall muß der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden.

Eine gute Übersicht bietet Bernd Sluka vom VCD auf seiner Seite http://bernd.sluka.de/Radfahren/Radwege.html Ebenso zeigt der ADFC NRW auf, wieso Radwege gefährlich sind: http://www.adfc-nrw.de/?id=9590.

Weitere Hinweise:
- Der Kreisverband Düsseldorf des ADFC versucht aufzuzeigen, wie bessere Radverkehrsanlagen aussehen müßten: http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-duesseldorf/radverkehr/radwege.html
- Berichte aus Hannover und von auto.de zur StVO-Novelle.

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