Landeszeitung vom 19. Juni 2009

Am Freitag, 19. Mai schlug ich die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung auf. In der “Rendsburger Tagespost befindet sich die Kolumne “Guten Morgen“. Dieses Mal wurde das Verhalten einiger Rendsburger Radfahrer angeprangert. Diese hervorragende Vorlage wollte ich nicht ungenutzt lassen, sondern verfaßte einen Leserbrief.

Sehr geehrte Frau Haller, sehr geehrte Damen und Herren,

So schwach ist das Verkehrsmittel Fahrrad nicht, es gilt sogar als Fahrzeug (§ 2 StVO). Das Fahrrad hat als einspuriges Fahrzeug annähernd dieselben Schwächen wie ein Motorrad. Das schwächste Glied ist immer der Verkehrsteilnehmer, der ein Verkehrsmittel nutzt. Seine Fähigkeiten und Kenntnisse entscheiden über die Sicherheit seines Vorankommens und über die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Leider sind es auch sehr viele Radfahrer, welche die Regeln mißachten. Sie fahren als “Geisterradler” auf linken Radwegen, haben nur Akkuleuchten an ihrem Rad, welches kein Rennrad ist, oder gar überhaupt kein Licht. Auch die Rendsburger Radler weichen gerne ordnungswidrig auf den Gehweg aus. Selbst in der Moltkestraße, immerhin eine sogenannte Fahrradstraße, fahren Radfahrer auf dem Gehweg.
Nicht nur, daß Fußgänger auf ihrem Gehweg gefährdet werden, setzen sich die Verkehrsanarchisten auf dem Zweirad doch auch selbst an Einmündungen großer Gefahr aus. Die Gefahr durch Abbiegefehler anderer Verkehrsteilnehmer ist schon auf Radwegen sehr groß. Deshalb müssen Radfahrer seit 1997 bzw. 1998 auf der Fahrbahn fahren (§ 2 IV StVO). Nur in Ausnahmefällen darf die Straßenverkehrsbehörde durch blaue Gebotszeichen an Radwegen, welche baulich Mindeststandards der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung erfüllen, eine Benutzungspflicht anordnen. Auf dem Gehweg sind die Gefahren viel größer, weil dort erst recht niemand mit Radfahrern rechnet.
Die leichtsinnige Nutzung eines Fußgängerüberweges mit dem Fahrrad führt zur Mitschuld, wenn beide Füße auf den Pedalen waren. In vielen Köpfen ist jedoch das Fahrrad dem Fußgänger gleichgestellt. Leider ist der Irrtum, Radfahrer dürften generell in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren, weit verbreitet. Ein Beispiel dafür, wo man es darf, ist ein Teil der Adolfstraße, welcher entsprechend beschildert ist.
In seinem Aufsatz “Sind Radfahrer bessere Menschen” in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) vom Januar 2009 führt der Jurist Dietmar Kettler an, daß an einigen Regelverstößen auch die Radverkehrsplanung vor Ort ursächlich ist. “Geisterradeln” dürfte darin sicher häufig seine Ursache haben.
Es sind jedoch nicht nur Radfahrer, welche Regeln mißachten. So konnte ich schon beobachten, wie ein PKW bei geschlossenem Bahnübergang in der Eckernförder Straße an der Warteschlange vorbei auf dem Radweg in Richtung Meynstraße fuhr. Die täglichen Parkverstöße der Autofahrer werden gar nicht mehr als Regelverstoß wahrgenommen, sie gelten als Widerstand gegen einen gefühlten Parkplatznotstand. Und wenn geblitzt wird, sind “Raubritter” am Werke.

Wer als Radfahrer in Rendsburg rechtskonform unterwegs ist, hat es schwer. Er kann einige Ziele nicht problemlos und zügig mit dem Rad erreichen. Außerdem wird er auf der Fahrbahn angehupt, angepöbelt und vereinzelt sogar von unwissenden Polizeibeamten aufgehalten. Das Hupen innerhalb einer Ortschaft ist übrigens verboten (§ 16 StVO), aber eine sehr beliebte Ordnungswidrigkeit von Autofahrern, sei es zum Gruß, zum Ausdruck der sportlichen Freude oder des Widerwillens, daß da ein anderes Fahrzeug in den vermeintlich den Autos gehörenden Lebensraum Fahrbahn eingedrungen ist

Die meisten Radfahrer sind nebenbei auch Autofahrer oder Fußgänger. Auch Autofahrer sind regelmäßig als Fußgänger unterwegs. Spätestens wenn eine schlimme oder mehrere Ordnungswidrigkeiten eines Autofahrers zum zeitweiligen oder völligen Verlust der Fahrerlaubnis führt, wird er zum Radfahrer. Jedes Mal, wenn wir auf die Fehler Verkehrsteilnehmergruppe zeigen, weisen drei Finger auf uns zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Torben Frank
Initiator von www.Rad-in-RD.de

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